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Handwerk begrüßt Beschlüsse gegen vierte Corona-Welle

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der vierten Corona-Welle begrüßt. Die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene hätten sich endlich auf eine länderübergreifende, an einheitlichen Schwellenwerten orientierte Pandemiebekämpfung verständigt, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, vor Kurzem in Berlin. "Das war angesichts dramatisch steigender Infektions- und Hospitalisierungsraten auch höchste Zeit." Es gehe nicht nur um den Gesundheitsschutz, sondern auch um Planungssicherheit für Betriebe. Mit Blick auf den Instrumentenkasten gegen die Pandemie nannte es der ZDH-Präsident ein gutes Ergebnis, das überprüft werden solle, ob gegebenenfalls nachgeschärft werden müsse. Zu begrüßen sei auch die Verständigung auf einheitliche Schwellenwerte zur Anwendung der 2G- oder 2Gplus-Regeln. Positiv sei aus Sicht der Betriebe zudem, dass die finanziellen Hilfen wie insbesondere die Überbrückungshilfe III einschließlich Neustarthilfe bis 31. März 2022 verlängert werden sollen, heißt es von Verbandsseite weiter. Um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu kriegen, legten Bund und Länder neue Grenzwerte für Beschränkungen fest. Ausschlaggebend ist künftig die Hospitalisierungsrate. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100 000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen. Liegt die Rate über drei, soll in dem betroffenen Bundesland für Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und bestimmte Dienstleistungen flächendeckend 2G gelten. Zutritt haben dann nur Geimpfte und Genesene. Steigt die Krankenhaus-Rate auf mehr als sechs, sollen Geimpfte und Genesene in bestimmten Einrichtungen wie Diskotheken, Clubs und Bars zusätzlich einen Test vorlegen (2G plus).

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