Mit ihren Webinaren
zum Coronavirus möchte die Kanzlei GvW Graf von Westphalen Wege durch den rechtlichen
Irrgarten in Zeiten der Corona-Pandemie aufzeigen. | Fotos: GvW
München (ABZ). – Die Ausbreitung des Coronavirus schränkt das öffentliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland derzeit massiv ein. Diese Situation wirft vor allem in rechtlicher Hinsicht viele Fragen auf. Auch für die Bauwirtschaft: Welche Rechte und Pflichten haben Bauunternehmer jetzt, wenn es beispielsweise zu Verzögerungen auf der Baustelle durch die Corona-Pandemie kommt? Was ist in der aktuellen Krise beim Abschluss von Bauverträgen zu beachten? Diese und weitere Fragen sind Thema eines Webinars der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen (GvW), welches am kommenden Mittwoch, dem 8. April um 10 Uhr stattfindet. Rechtliche Fragen rund um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die gewerblichen Abläufe in Deutschland haben für die Rechtsexperten von GvW derzeit Hochkonjunktur. In regelmäßigen Blogeinträgen auf ihrer Internetseite sowie mit einer neuen Webinar-Reihe speziell zum Thema Coronavirus greifen sie rechtliche Unklarheiten auf, die in der aktuellen Ausnahmesituation entstehen, und klären die dazu geltende Rechtslage auf.
Das nächste Webinar von GvW findet am 8. April um 10 Uhr statt und widmet sich explizit an die Bauwirtschaft. Im Fokus stehen Fragen wie: Welche Auswirkungen hat die Krise auf die vereinbarten Termine? Welche wechselseitigen Ansprüche bestehen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer? Was ist beim Abschluss von Verträgen zu beachten? Referent des Webinars für die Bauwirtschaft ist Dr. Thomas Senff, Praxisgruppenleiter Baurecht bei GvW Graf von Westphalen. Interessierte können sich auf der Internetseite der Anwaltskanzlei für die Webinare anmelden, diese verfolgen und am Ende auch eigene Fragen an die Experten stellen. Der Vortragsteil der Webinare wird aufgezeichnet und kann im Nachgang auf der Internetseite von GvW oder auf Youtube angesehen werden. Die Teilnahme ist kostenlos.
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