Dresden (ABZ). – Die sächsische Bauministerin Regina Kraushaar (CDU) drängt auf klare rechtliche Regelungen für den sogenannten Gebäudetyp E. Er steht für einfaches und experimentelles Bauen und verzichtet auf bisher übliche hohe Standards.
Sachsen hatte dafür die Voraussetzungen bereits 2024 in der Landesbauordnung geschaffen, allerdings fehlt bisher eine Anpassung im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Wenn man derzeit nach Gebäudetyp E baut, kann es passieren, dass Mieter wegen nicht eingehaltener Standards klagen. Das ist für den Vermieter ein unkalkulierbares Risiko", so Kraushaar.
Das Bauwesen kämpfe seit langem mit Folgen von Bürokratie, Überregulierung und hohen Kosten. 2024 brachte die Bundesregierung deshalb den Entwurf des "Gebäudetyp E-Gesetzes" auf den Weg.
"Wir tendieren häufig dazu, einen Goldstandard zu bauen. Das macht das Planen und Bauen aufwendig, personalintensiv und teuer. Das wollen wir ändern", begründete Bundesbauminister Klara Geywitz (SPD) das Gesetzesvorhaben. Allerdings ist das Gesetz bisher nicht vom Bundestag beschlossen.