Zum Inhalt springen

Schiedsspruch im Bau-Mindestlohnkonflikt

Von ABZ

Berlin (ABZ). - Der neue Bau-Tarifschlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, legte im Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes nach mehr als 14-stündigen Verhandlungen einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen.

Der Schiedsspruch beinhaltet für eine Laufzeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020 folgende Eckdaten:

Über diesen Schiedsspruch müssen die Gremien der Sozialpartner bis zum 17.01.2020 entscheiden. Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: „Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke.“ Der alternierende Verhandlungsführer Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sieht kritisch, dass der Knackpunkt der Verhandlungen – die zukünftige Mindestlohn-Struktur – nicht gelöst, sondern nur verschoben wurde.

Im Falle der Annahme des Schiedsspruchs werden die Sozialpartner die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragen.

ABZ

ABZ

Gebaut wird überall, und das zu jeder Zeit! Die Allgemeine Bauzeitung begleitet das gesamte Baugewerbe. Schnell, sachlich und neutral - so sind wir Deutschlands meistgelesene Baufachzeitung geworden.

Alle Artikel

Weitere in Verbände

Alle anzeigen

VDMA fordert Schutz vor unfairem Wettbewerb aus China

Von dpa
/

VDA für tiefgreifende Reformen

Von dpa
/

Verbände loben Kompromiss

Von ABZ
/

Weitere von ABZ

Alle anzeigen