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BG Bau gibt Empfehlungen zur Winterarbeit

Optimale Arbeitsbedingungen im Winter sind entscheidend für die Sicherheit auf Baustellen. Entdecken Sie, wie Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam Risiken minimieren können.

Von ABZ
Sichere Baustellen im Winter gewährleisten
Die BG Bau rät Unternehmen, Baustellen frühzeitig auf die Witterungsbedingungen im Winter vorzubereiten. | Foto: Jan-Peter Schulz/BG Bau

Berlin (ABZ). – Eisige Temperaturen, rutschige Flächen und schlechte Sicht erhöhen die Gesundheits- und Unfallrisiken für Beschäftigte, die im Winter im Freien arbeiten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat Empfehlungen veröffentlicht, um deren Sicherheit zu erhöhen.

Niedrige Temperaturen beeinflussen nach Angaben der BG Bau die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. "Kälte, Schnee und Dunkelheit erschweren den Arbeitsalltag auf Baustellen, und sie können nicht nur zu mehr Unfällen führen, sondern auch die Gesundheit belasten", betont Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

"Wichtig ist, dass Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam darauf achten, die Arbeitsbedingungen den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Schon kleine Maßnahmen, wie klare Abläufe, geeignete Schutzausrüstung und Aufwärmzeiten, verhindern Unfälle und reduzieren Gesundheitsrisiken", so Wellnhofer weiter.

Die BG Bau rät Unternehmen, Baustellen frühzeitig auf die Witterungsbedingungen im Winter vorzubereiten. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehört unter anderem eine ausreichende Beleuchtung. Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 benötigen Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux und Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.

Ferner sind Wege auf die Baustelle und zum Arbeitsplatz regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf von Schnee, Matsch und Verunreinigungen zu befreien. Verkehrswege sind zu entwässern und zu befestigen. Dafür eignen sich laut BG Bau Schotter oder rutschhemmende Matten. Auch auf Gerüsten ist für einen rutschfreien Untergrund zu sorgen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern den Angaben zufolge nicht durchtrittsichere Lichtbänder auf Dächern. Diese sollten abgesperrt, abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden, da sie bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar sind und zur Absturzfalle werden können.

Beheizte Aufenthaltsräume bieten laut BG Bau die Möglichkeit, die Kleidung zu wechseln, zu trocknen und aufzubewahren sowie sich zwischendurch aufzuwärmen. Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 sind für Pausenräume und Toiletten 21 Grad Celsius erforderlich. Es wird daran erinnert, dass für Kälte- und Wetterschutzkleidung gemäß DGUV Vorschrift 1 der Arbeitgeber zuständig sei.

Die seit August verfügbare Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 unterstützt Arbeitgeber dabei, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch Witterungseinflüsse systematisch zu ermitteln und zu bewerten, informiert die BG Bau.

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