Berlin (ABZ). – "Das Ziel des Tariftreuegesetzes, tarifgebundene Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe angemessen zu berücksichtigen, sei richtig, "kommentiert René Hagemann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) den jüngst erfolgten Kabinettsbeschluss zum Tariftreuegesetz.
Tarifgebundenheit sei grundlegend für fairen Wettbewerb am Bau und ein Fundament der Wirtschaft und des Sozialsystems.
Statt Anreize für Tarifbindung zu schaffen, führe der Entwurf laut HDB jedoch zu massiver Bürokratie: Ein Tariftreueversprechen soll künftig die korrekte Eingruppierung in bis zu 20 Entgeltgruppen absichern – mit Vertragsstrafen bis zu zehn Prozent der Auftragssumme und dem Ausschluss von Vergaben.
Die vorgesehene Bürgenhaftung für alle Nachunternehmer gehe weit über die bestehende Mindestlohnhaftung hinaus. Für das Risikomanagement erfordere dies eine Dokumentation mit Lohnabrechnungen, Zahlungsbelegen, Arbeitsverträgen und Arbeitszeitaufzeichnungen, was Hauptunternehmer bei Nachunternehmern nicht datenschutzkonform überwachen könnten. "Der Gesetzentwurf verfehlt die Verabredung im Koalitionsvertrag deutlich", sagte Hagemann.
Dort heiße es, "Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen". Hier müsse eine Beschränkung auf die bereits bestehende Haftung für Mindestlöhne erfolgen. Tariftreue müsse eine Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden bleiben. Verpasst werde mit dem Gesetzentwurf die Chance, tarifgebundene Mitgliedschaft zu stärken.