Darmstadt (ABZ). – Der Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland hat Ende Mai die neue Auflage seines technischen Regelwerks veröffentlicht. Die überarbeitete Fassung dokumentiere den aktuellen Stand der Technik in der Betonbohr- und -sägebranche und steht ab sofort kostenfrei auf der Website des Verbandes zur Verfügung.
"Das Regelwerk dient seit seiner Erstauflage 1991 als praxisorientierte Grundlage für die Beschreibung, Ausführung und Abrechnung typischer Leistungen wie Betonbohren, -sägen, Spalten und Pressen", erklärt Christof Boxberger, Geschäftsführer des Fachverbandes.
"Es richtet sich an Fachbetriebe, Bauunternehmen, Planer, Architekten und Auftraggeber und soll die Zusammenarbeit aller Beteiligten – ausschreibende und ausführende Unternehmen – auf eine gemeinsame technische Basis stellen."
"Mit der Neuauflage 2025 reagieren wir auf zahlreiche Hinweise aus der Branche – von Mitgliedern ebenso wie von Planungsbüros, Gutachtern und Bauherren", so Boxberger. "Ziel war es, das Regelwerk noch anwendungsnäher, verständlicher und rechtssicherer zu gestalten." Die aktualisierte Fassung umfasst sechs überarbeitete Kapitel. Neben den Grundlagen zum Geltungsbereich, zu den Verfahren und zur Leistungsbeschreibung wurden insbesondere die Abschnitte zu Aufmaß, Abrechnung und Toleranzen überarbeitet. Neue und angepasste grafische Darstellungen erleichtern die Interpretation technischer Anforderungen. "Ein Schwerpunkt lag auf der klareren Definition bauseitiger, besonderer und Nebenleistungen – ein Bereich, in dem es in der Praxis häufig zu Missverständnissen kommt", erklärt Boxberger.
Für Ausschreibende und Planungsverantwortliche bietet das Regelwerk laut Verband eine kompakte Beschreibung der relevanten Trennverfahren. Damit soll sichergestellt werden, dass Leistungsverzeichnisse technisch korrekt und vollständig erstellt werden können – ein zentraler Aspekt für eine verlässliche Angebotskalkulation und deren Abrechnung.
Das Regelwerk ist nicht normativ, wird aber vom Fachverband ausdrücklich empfohlen, bei Vertragsgestaltungen berücksichtigt zu werden. "Es kann von allen Fachbetrieben als Bestandteil des Angebotes oder als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesetzt werden", so Boxberger. "Die Nutzung steht der gesamten Branche offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Fachverband." Die überarbeitete Neuauflage ist auf der Internetseite des Fachverbandes frei abrufbar. Erarbeitet wurde die aktuelle Fassung 2025 durch den Technikausschuss des Fachverbandes in Zusammenarbeit mit einer projektbezogenen Arbeitsgruppe aus Mitgliedsbetrieben. Die fachliche Abstimmung erfolgte mit dem Vorstand und externen Experten. Vertreter der Arbeitsgruppe präsentierten das Regelwerk erstmals auf der Jahreshauptversammlung des Fachverbandes in Augsburg.