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Erneut Korrekturbedarf angemahnt

Von ABZ

Berlin (ABZ). – "Es besteht weiterhin erheblicher Korrekturbedarf am gegenwärtigen Entwurf der Mantelverordnung. Das bezieht sich sowohl auf die weiterhin fehlende Rechtssetzung für den Produktstatus von Recyclingbaustoffen wie auch auf die Praxistauglichkeit der Regelungen für Baustellen" - darauf wiesen Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin Zentralverband Deutsches Baugewerbe, und René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, jüngst anlässlich der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hin. "Mineralische Recyclingbaustoffe werden auch in der Mantelverordnung gegenüber Primärmaterialien benachteiligt. Das kann nicht vom Verordnungsgeber ignoriert werden," erklärte Buddenbohm. Mineralische Ersatzbaustoffe verbleiben nach stofflicher Aufbereitung und Qualitätssicherung weiterhin im Abfallregime und unterliegen den abfallbezogenen Rechtspflichten. "In der Praxis bleiben sie Baustoffe zweiter Wahl", so Buddenbohm weiter. "Es hätte einer Regelung zum Abfallende in der Mantelverordnung bedurft, die das Erlangen des Produktstatus für alle gütegesicherten mineralischen Ersatzbaustoffe bundeseinheitlich regelt. Denn wer will schon mit Abfall bauen." Auch Hagemann-Miksits warnte insbesondere unter Hinweis auf die Komplexität der Einbautabellen und die je nach Entsorgungsweg uneinheitlichen Untersuchungsverfahren: "Die Mantelverordnung wird die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllen, weil die Vorschriften nicht auf die Baupraxis ausgerichtet sind." Zudem sei mit steigenden Entsorgungskosten zu rechnen, insbesondere infolge knapper Deponiekapazitäten. "Sollte die Mantelverordnung dennoch beschlossen werden, muss schnellstmöglich ein einheitliches Probennahme- und Analyseverfahren für alle Entsorgungswege und eine Bund-Länder-Deponiestrategie verabschiedet werden."

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