Bonn (ABZ). – Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat seine erste Lesung im Deutschen Bundestag erfolgreich passiert. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder bezeichnete den Entwurf als "Gamechanger" für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekten.
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) unterstützt diesen Ansatz nach eigenen Angaben ausdrücklich.
BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka spricht von einem "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Intakte Verkehrswege seien das Rückgrat des Wirtschaftsstandorts Deutschland – vielerorts jedoch überlastet und sanierungsbedürftig. Schnellere, standardisierte Genehmigungen und klar geregelte Rechtsmittel seien daher eine zentrale Voraussetzung für mehr Umsetzungstempo.
Dabei gehe es nicht um Abstriche beim Naturschutz, sondern um ein einheitliches, harmonisiertes Schutzniveau, das Planungssicherheit schafft, statt Projekte durch uneinheitliche Einzelfallregelungen auszubremsen. Entscheidend sei ein abgestimmtes Zusammenspiel mit flankierenden Regelwerken wie dem Umweltrechtsbehelfsgesetz und dem in Arbeit befindlichen Naturflächenbedarfsgesetz.
Gleichzeitig betont der Verband: Beschleunigte Verfahren allein schaffen noch kein "Deutschlandtempo". Leistungsfähige Verwaltungsstrukturen, ausreichende personelle Ressourcen und eine verlässliche Organisation sind die Grundvoraussetzungen für eine wirksame Infrastrukturpolitik. Das vielfach angekündigte "Deutschlandtempo" bleibe beim Infrastrukturausbau bislang hinter den Erwartungen zurück. "Unsere Straßen und insbesondere zahlreiche Straßen- und Eisenbahnbrücken sind in einem zunehmend kritischen Zustand", betont BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Der Handlungsdruck sei offensichtlich – konkrete strukturelle Lösungen ließen jedoch weiter auf sich warten.
Mit dem geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll nun gegengesteuert werden. Es sieht beschleunigte Genehmigungsverfahren vor, definiert zentrale Infrastrukturprojekte als "überragendes öffentliches Interesse" und begrenzt die aufschiebende Wirkung von Klagen. "Es geht nicht darum, Rechte einzuschränken", stellt Gilka klar. "Aber jahrelange Blockaden durch Einzelklagen dürfen dringend notwendige Projekte nicht länger ausbremsen."