Berlin (ABZ). – "Mit dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Bau-Turbo hat die Bundesregierung das erste große Projekt im Bereich des Wohnungsbaus umgesetzt. Auch wenn derzeit nicht das Bauland das Problem darstellt, sondern es an Bauwilligen mit einer Baufinanzierung mangelt, ist dies ein wichtiger Schritt", sagt Christian Bruch, Geschäftsführer der Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM).
Während Finanzierungsbedingungen bei entsprechendem politischem Willen schnell auf Bundesebene veränderbar seien, brauche es für die Veränderung im Bauplanungsrecht einen breiten gesamtgesellschaftlichen Konsens. "Diesen herzustellen, hat einige Zeit in Anspruch genommen", ergänzt Bruch.
Nachdem die Baulandkommission ihre Ergebnisse bereits 2019 vorgelegt hatte und ein entsprechendes Gesetzesvorhaben der Ampelregierung zunächst gescheitert war, sei nun endlich eine Lösung gefunden worden. Die Änderung des Baugesetzbuches, die voraussichtlich im November 2025 in Kraft treten wird, sieht vor, dass Wohnungsbauvorhaben ohne Bebauungsplan, mit Abweichungen vom Bebauungsplan oder ohne Einfügen in die vorhandene Bebauung umgesetzt werden können, sofern die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten widerspricht.
Bruch führt aus: "Diese nicht einklagbare Zustimmungsfiktion ist ebenso wie die befristete Geltung der Erleichterungen ein wichtiger Teil des gefundenen Kompromisses, stellt aber auch dessen Schwachpunkt dar."
Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jan-Marco Luczak, beschreibt die Situation wie folgt: "Wir setzen auf starke Bürgermeister vor Ort, die mitziehen und den Bau-Turbo zünden." Offensichtlich werde der Druck auf dem Mietwohnungsmarkt in den Mehrfamilienhäusern auch deshalb nicht gemindert, weil im Umland vorwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden könnten, diese Wohnform aus Kosten- oder Bedürfnisgründen aber nicht mehr ausreichend nachgefragt werden würde.
Der Bau-Turbo mit seinen Möglichkeiten des Bauens ohne Bebauungsplan, des Abweichens von einem Bebauungsplan oder des Abweichens von der vorhandenen Bebauung schaffe nun die alternative Möglichkeit für den Bau von kleinen Mehrfamilienhäusern mit vier bis sechs Wohneinheiten.
Dies könnte derzeit besser den Bedürfnissen der alternden Einfamilienhausbesitzer und der ins Umland strebenden jungen Familien entsprechen, schließt Bruch.