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Bedeutung der Losvergabe gestärkt

Gutachten bestätigt: Losvergabe stärkt KMU, Wettbewerb, Innovation und Resilienz bei öffentlichen Aufträgen, wichtig für Wirtschaft und Fairness.

Von ABZ

Berlin (ABZ). – In einem jetzt vorgelegten gemeinsamen Gutachten bestätigen Prof. Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi, dass die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages handelt, wenn sie im Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz grundsätzlich am Vorrang der Losvergabe bei der öffentlichen Auftragsvergabe festhält, informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

In einer mittelständisch geprägten Wirtschaft sei es von zentraler Bedeutung und liege zugleich auch im besonderen Interesse öffentlicher Auftraggeber, dass KMU faire Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge bewerben zu können. "Nur so wird ein Wettbewerb um öffentliche Aufträge überhaupt ermöglicht und zugleich die spätere Leistungserbringung sichergestellt", sagte der Verband. Anhand konkreter Daten verdeutliche das jetzt vorgelegte Gutachten den hohen Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen und Betrieben an den vergebenen Bauaufträgen. Damit seien KMU nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen und für die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen. Darüber hinaus belegten die Zahlen, dass die losweise Vergabe die Zahl potenzieller Bieter erhöhe und dadurch den Preis- und Qualitätswettbewerb stärke.

Die Studie unterstreicht laut ZDH zudem den Beitrag der losweisen Vergabe zur Resilienz und Qualität öffentlicher Bauvorhaben: "Wenn Aufträge auf mehrere mittelständische Unternehmen und Betriebe verteilt werden, sinkt das Risiko von Projektstillständen, etwa bei Insolvenz großer Generalunternehmer. Gleichzeitig entstehen innovativere, spezialisierte Lösungen", so der Verband.

Kontraproduktiv für die Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands wäre hingegen der vom Bundesrat geforderte Wegfall des Vorrangs der Losvergabe aus nicht näher spezifizierten "zeitlichen" Gründen, was im Übrigen ein Vorschlag ist, der exakt dem der Ampelregierung entspreche. Die Gutachter warnten in diesem Zusammenhang vor verfassungsrechtlichen Risiken. Der Vorrang der Losvergabe schafft gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen und ist damit Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG).

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