Zum Inhalt springen

Verbandsklage bleibt hinter Möglichkeiten

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Zum jüngst durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Auch Handwerksbetriebe brauchen einen effektiven Rechtsschutz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat wie schon zuvor der Bundestag die mögliche Öffnung der Verbandsklage nur auf Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten beschränkt. Das ist praxisfern und lässt die Verbandsklage nicht ihr volles Potenzial entfalten. Zudem sind ausschließlich Verbraucherverbände klageberechtigt. Sinnvoll wäre es gewesen, qualifizierte Wirtschaftsverbände zu berücksichtigen, um den Rechtsschutzinteressen betroffener Handwerksbetriebe angemessen Rechnung zu tragen."

ABZ

ABZ

Gebaut wird überall, und das zu jeder Zeit! Die Allgemeine Bauzeitung begleitet das gesamte Baugewerbe. Schnell, sachlich und neutral - so sind wir Deutschlands meistgelesene Baufachzeitung geworden.

Alle Artikel

Weitere in Baupolitik

Alle anzeigen

Auftragsbestand am Bau gewachsen

Von dpa
/

Weitere von ABZ

Alle anzeigen