Berlin (ABZ). – Zum jüngst durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Auch Handwerksbetriebe brauchen einen effektiven Rechtsschutz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat wie schon zuvor der Bundestag die mögliche Öffnung der Verbandsklage nur auf Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten beschränkt. Das ist praxisfern und lässt die Verbandsklage nicht ihr volles Potenzial entfalten. Zudem sind ausschließlich Verbraucherverbände klageberechtigt. Sinnvoll wäre es gewesen, qualifizierte Wirtschaftsverbände zu berücksichtigen, um den Rechtsschutzinteressen betroffener Handwerksbetriebe angemessen Rechnung zu tragen."
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