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Städtebauförderung kann bundesweit starten

Die Städtebauförderung mit 790 Millionen Euro startet durch eine neue Verwaltungsvereinbarung der Bundesländer; Mittel sollen schrittweise verdoppelt werden.

Von ABZ
Verwaltungsvereinbarung in Kraft getreten
Baufirmen arbeiten auf der gesperrten Franz-Mehring-Straße in der Altstadt von Leipzig. Die Städtebauförderung mit 790 Millionen Euro startet durch eine neue Verwaltungsvereinbarung der Bundesländer; Mittel sollen schrittweise verdoppelt werden. | Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner

Berlin (ABZ). – Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch alle Bundesländer wurde nun die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gewährung der Bundesförderung an die Länder zur städtebaulichen Unterstützung der Städte und Gemeinden erfolgen kann, informiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Demnach können städtebauliche Investitionen in Höhe von 790 Millionen Euro nun starten. Die Städtebauförderung stehe für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Seit über 50 Jahren leisten Bund, Länder und Kommunen mit der Städtebauförderung laut BMWSB einen maßgeblichen Beitrag zu lebenswerten Quartieren für die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen.

Die Wirkung der Städtebauförderung umfasse die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Die Städtebauförderung ist das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung in Deutschland." Etwa 12 400 bislang geförderte Gesamtmaßnahmen würden eine deutliche Sprache sprechen. 1 Euro Städtebauförderung bewirke durchschnittlich rund 7 Euro private und öffentliche Folgeinvestitionen.

"Das ist gut investiertes Geld in lebendige Gemeinschaften und lebenswerte Städte. Wir wollen deshalb die Mittel in dieser Legislaturperiode schrittweise verdoppeln. Ich danke dem Haushaltsausschuss, dass wir es geschafft haben, die Förderung auch im Jahr 2025 verlässlich weiterzuführen", sagte Hubertz. Die Bund-Länder-Vereinbarung ist vor Kurzem in Kraft getreten.

Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trotz noch fehlenden Bundeshaushalts 2025 die Bereitstellung der Finanzmittel für das Jahr 2025 ermöglicht und damit für die notwendige Planungssicherheit bei den Ländern und Kommunen gesorgt. Auch im Jahr 2025 stellt der Bund erneut 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit. An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien zudem darauf verständigt, die Mittel schrittweise zu verdoppeln.

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