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"Wachstum steigern – Bau-Impulse setzen!"

Nach vier Krisenjahren gibt es erste Anzeichen für eine Stabilisierung im Bauwesen. Der Artikel beleuchtet notwendige Maßnahmen, um Wachstum und Nachhaltigkeit voranzutreiben.

Von ABZ
Bauaussichten 2026
Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden |

Nach vier Krisenjahren für die Baustoff-Steine-Erden-Industrie und einem Produktionsrückgang von rund 25 Prozent im Branchendurchschnitt mehren sich die Zeichen, dass es am Bau wieder aufwärts gehen könnte:

So haben sich die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe stabilisiert, die Wohnungsbaugenehmigungen zeigen – auf niedrigem Niveau – wieder nach oben und auch die Erwartungen der Bauunternehmen sind insgesamt wieder zuversichtlicher. Trotzdem bleibt für die Baupolitik im neuen Jahr viel zu tun.

Zwar gibt es mit dem Bau-Turbo, verbesserten Fördertatbeständen und der Ausweitung öffentlicher Bauinvestitionen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen positive Signale. Allerdings müssen für nachhaltige Wachstumseffekte weitere Stellschrauben betätigt werden. So ist die neue EH55-Förderung ein wichtiges Signal zur Aktivierung von Wohnungen aus dem Bauüberhang.

Da die Wohnungen bereits genehmigt sind, dürfte sich die Förderung relativ schnell am Markt bemerkbar machen. Angesichts der begrenzten Mittel wird sie aber voraussichtlich nur sehr temporär für Impulse sorgen können.

Um in der Breite den Wohnungsbau anzukurbeln, hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine ganze Reihe weiterer, bislang noch nicht realisierter Maßnahmen vorgenommen – von steuerlichen Wohnungsbauanreizen bis hin zu eigenkapitalersetzenden Instrumenten. Neben der Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen ist auch das einfachere und günstigere Bauen ein wesentlicher Schlüssel, um endlich wieder bezahlbaren Wohnungsbau zu ermöglichen.

Hier hat die Bundesregierung mit den Eckpunkten für den "Gebäudetyp E" Vorschläge vorgelegt, die es nun gesetzlich umzusetzen gilt. Darüber hinaus muss die anstehende BauGB-Reform genutzt werden, um das Bauplanungsrecht spürbar auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Von großer Bedeutung für das künftige Wohnen und Bauen ist die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD in nationales Recht. Daher blickt die Branche mit großer Spannung auf die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Dabei wird mit dem Nullemissionsgebäude nicht nur der künftige Standard im Neubau definiert, sondern auch der Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand aufgezeigt. Hier wird es darauf ankommen, vor allem bei den besonders ineffizienten Bestandsgebäuden wirksame Anreize für Energiesparmaßnahmen zu setzen, damit perspektivisch die effiziente Beheizung mit erneuerbaren Energieträgern möglich ist.

Beim Neubaustandard besteht mit dem aktuellen GEG-Standard hingegen bereits ein ambitioniertes Niveau, so dass zusätzliche Anforderungen für die Gebäudehülle in erster Linie kostentreibend wirken würden.

Ein großer Wurf zu Beginn der schwarz-roten Bundesregierung war die Schaffung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), die der bbs angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs im Bereich der öffentlichen Infrastruktur ausdrücklich begrüßt hat. Bei der Umsetzung zeigt sich jedoch, dass das Sondervermögen häufig nicht ausreichend zielgenau und wachstumssteigernd eingesetzt wird.

Dies betrifft nicht nur die für die Länder und Kommunen beziehungsweise den KTF bestimmten Mittel. Auch bei den 300 Milliarden Euro, die über zwölf Jahre für Maßnahmen des Bundes vorgesehen sind, ist die Zusätzlichkeit gegenüber regulär aus dem Kernhaushalt zu finanzierenden Investitionen bislang nicht vollständig gewährleistet.

Hier muss nachgebessert und auf die Verschiebung von Mitteln in den konsumtiven Bereich verzichtet werden, um eine optimale Wachstumswirkung zu erreichen und so zur langfristigen Schuldentragfähigkeit beizutragen.

Erfreulich ist, dass es positive Ansätze bei der dringend erforderlichen Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich sowie bei der pragmatischeren Anwendung des Vergaberechts gibt.

Für alle Bauaufgaben bleibt die gesicherte Versorgung mit mineralischen Rohstoffen essenziell. Genehmigungsverfahren müssen daher gestrafft, die Akzeptanz für die Rohstoffgewinnung gestärkt und das überragende öffentliche Interesse klar verankert werden. Bezogen auf die Deckung des Rohstoffbedarfs tragen Sekundärrohstoffe wie Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte rund ein Sechstel zur Deckung der Nachfrage nach Gesteinskörnungen bei. Um die Kreislaufwirtschaft weiter voranzubringen, sollten qualitätsgeprüfte Sekundärmaterialien rechtlich weiter gestärkt werden, etwa durch die automatische Entlassung aus dem Abfallregime.

Ein weiteres zentrales Thema für die Industrie bleibt die Transformation der industriellen Prozesse hin zur Klimaneutralität: Hier wurde mit dem Kohlendioxid-Speicherungs- und –Transportgesetz (KSpTG) eine wichtige Voraussetzung geschaffen – nun braucht es langfristige Investitionssicherheit, wettbewerbsfähige Energiepreise und attraktive Fördermodelle.

Die Bundesregierung konnte in ihren ersten Monaten einige wichtige Vorhaben auf den Weg bringen. Im neuen Jahr muss jedoch reformpolitisch weiter Fahrt aufgenommen werden. Die Baustoffindustrie wird diese Prozesse gemeinsam mit der ganzen Wertschöpfungskette Bau eng begleiten und dazu beitragen, dass Deutschland künftig resilient und zukunftsfest aufgestellt ist.

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