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Diesel-Fahrverbote

Von dpa

Berlin (dpa). – Bei Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es generelle Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge geben. Gelten soll dies für Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge, wie der Bundestag beschloss. Verschont sein sollen laut Gesetz der großen Koalition auch jeweils nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Auch ältere Diesel, die nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270mg Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen ausgenommen werden. Generell sollen Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 µg Stickoxid (NO2)/m³ Luft als verhältnismäßig gelten – weil der Grenzwert von 40 µg auch anders erreicht werden kann.

dpa

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