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Bewährungsstrafe für Unternehmer

Von dpa

Cottbus (dpa). – Wegen Betrugs beim Bau des Hauptstadtflughafens BER hat das Landgericht Cottbus einen Bauunternehmer zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 53-Jährige habe die Flughafengesellschaft mit falschen Abrechnungen um insgesamt 158 000 Euro betrogen, urteilten die Richter. Diese Summe soll laut Urteil bei dem insolventen Unternehmer eingezogen werden. Der 53-Jährige äußerte sich vor dem Urteil erstmals zu den Vorwürfen und gab zu, im Jahr 2012 kurz vor der geplatzten Eröffnung des BER einen Teil der Bauleistungen doppelt abgerechnet zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht stellten fest, dass mangelnde Kontrolle auf der Baustelle dem Unternehmer damals den Betrug leicht gemacht habe.

Ein Bauleiter hatte in dem Prozess beschrieben, dass in den Monaten vor dem geplatzten Eröffnungstermin teils chaotische Verhältnisse auf der Baustelle herrschten und vieles auf Zuruf passierte. Zusätzlich anfallende Arbeiten seien in dieser Zeit über Tagelohn abgerechnet worden. Dies sei keine gute Idee gewesen, sagte der Bauleiter. Die Firma des 53-Jährigen war mit Rohbauarbeiten am Fluggastterminal beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Die Anklagebehörde war zunächst von einem Schaden in Höhe von knapp 250 000 Euro ausgegangenen. Nach den Zeugenvernehmungen im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft jedoch einige Vorwürfe fallengelassen und die Schadenssumme auf 158 000 Euro reduziert. Ob die Flughafengesellschaft das Geld wieder sieht, ist allerdings trotz des Urteils fraglich. Denn das Unternehmen ging in Insolvenz und der 53-Jährige muss auch dafür voll haften. In das Urteil einbezogen wurde auch eine weitere Strafe gegen den 53-Jährigen wegen Fahrens ohne Führerschein und Urkundenfälschung.

dpa

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