Berlin (dpa). – Die neue Bundesregierung will bestimmte Bauvorhaben auf stillgelegten Bahn-Grundstücken erleichtern.
Derzeit ist es nahezu unmöglich, nicht mehr genutzte Bahnflächen etwa für den Bau kommunaler Wohnungen zu nutzen, obwohl viele Städte das gerne tun würden. Im Eisenbahnverkehrsgesetz steht aber festgeschrieben, dass diese Flächen im "überragenden öffentlichen Interesse" liegen.
Nur, wenn andere Projekte dieses Interesse überwiegen, dürfen die Flächen danach entsprechend freigestellt und anders genutzt werden. Das könnten Projekte zugunsten der Landesverteidigung, Wind- oder Solarprojekte oder bestimmte Bundes-Fernstraßenvorhaben sein. Diese Regelung geht auf eine Gesetzesverschärfung durch die alte Bundesregierung zurück.
Sie wollte damit sicherstellen, dass die Grundstücke für einen möglichen künftigen Bahnbetrieb erhalten bleiben und nicht ohne weiteres verkauft und bebaut werden. Das neue Kabinett will diese Vorgaben nun wieder lockern. Es hat dafür eine Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung beschlossen, mit der sich nun die Fraktionen auseinandersetzen sollen.