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Gericht verhandelt Regionalplan

Umstrittener Kies- und Sandabbau am Niederrhein ist im November wieder Thema am OVG NRW.

Von dpa

Münster (dpa). – Mit dem umstrittenen Kies- und Sandabbau am Niederrhein beschäftigt sich am 24. November erneut das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen.

Das Gericht hatte im Frühjahr 2022 die im Landesentwicklungsplan festgeschriebene Ausweitung der Abbaupläne auf 25 Jahre gestoppt. Jetzt klagen der Kreis Wesel mit den betroffenen Gemeinden Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln.

Angegriffen wird dabei jetzt der seit Anfang 2024 gültige Regionalplan Ruhr. Ebenfalls vor das OVG gezogen sind Grundstückseigentümer und ein am Niederrhein ansässiges Unternehmen, das Rohstoffe abbaut. Laut Mitteilung will das Gericht noch am selben Tage die Urteile verkünden.

Die Kläger lassen die Planung aus unterschiedlichen Motiven überprüfen. Der Kreis und die Anwohner werfen den Verantwortlichen Fehler bei der Festlegung der Abgrabungsbereiche vor. Auch sei der Rohstoffbedarf nicht schlüssig ermittelt worden. Die Grundstückseigentümer beklagen außerdem den Verlust an schutzwürdigen Böden. Schließlich bemängeln sie, dass bei der Planung die Klimafolgen durch den Abbau und den zusätzlichen An- und Abfahrtsverkehr nicht ermittelt wurde. Das klagende Unternehmen dagegen macht geltend, dass im Plan Abgrabungsbereiche zu klein oder an falscher Stelle ausgewiesen wurden.

Der Streit um den Abbau von Sand und Kies ist vor dem OVG ein Dauerthema. Der Regionalplan war im November 2023 von der Versammlung des zuständigen Regionalverbandes Ruhr (RVR) beschlossen worden. 2022 hatten die Kommunen schon einmal gegen einen früheren Planentwurf beim Oberverwaltungsgericht erfolgreich geklagt. Der RVR hatte daraufhin eine überarbeitete Fassung vorgelegt, die ein Fünftel weniger Kiesabbaufläche vorsah.

Am OVG sind noch zwei weitere Klagen zu anderen umstrittenen Themen im Regionalplan anhängig, die zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. Nach Angaben der OVG-Pressestelle werden diese mündlichen Verhandlungen nicht mehr in diesem Jahr stattfinden. Neben dem Kiesabbau am Niederrhein geht es im Fall der Stadt Marl um eine Abfalldeponie. Der Regionalverband des Umweltverbands BUND wirft dem RVR dagegen grundsätzliche Mängel in der Planung vor. Außerdem verstoße der Regionalplan gegen zahlreiche Bestimmungen des höherrangigen Landesentwicklungsplans. Der BUND hatte mit Ablauf der Klagefrist Ende Februar 2025 sein Verfahren eingebracht und damit die Zeitplanung des zuständigen Senats durcheinandergebracht. Ursprünglich hatte das OVG angekündigt, über die Klagen im laufenden Jahr zu entscheiden.

dpa

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