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Passt das wirklich?

Von ABZ

"Arbeit, die zum Leben passt" – Mit diesen Worten feierte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich den Durchbruch der SPD in der lang und erbittert geführten Teilzeit-Debatte. Jetzt ist sie beschlossen, die sog. Brückenteilzeit, die es Arbeitnehmern in Betrieben ab 45 Mitarbeitern ab 2019 ermöglichen soll, ihre Arbeitszeit über einen befristeten Zeitraum zu reduzieren und anschließend problemlos wieder in die Vollzeit zurückzukehren. Eine an und für sich wirklich gute Sache, die v. a. Frauen bzw. Müttern im Job helfen soll, nicht in die altbekannte Teilzeitfalle zu rutschen. Lässt sich im Grunde also nichts dagegen einwen-den – zumindest, solange man das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis rein als Kampf Gut gegen Böse denkt. Natürlich istes wichtig, dass Arbeitnehmer – ob Frau oder Mann sei einmal dahingestellt – Beruf und Privatleben miteinander zu vereinen. Dass dieser Anspruch von der jeweiligen Betriebsgröße abhängt, erscheint zumindest fragwürdig. Ohnehin sind Arbeitgeber, gerade in Zeiten des grassierenden Fachkräftemangels, zwingend dazu aufgerufen, alte Strukturen aufzubrechen und sich gegenüber ihren Beschäftigten flexibel zu zeigen. Vielfach ist das mittlerweile auch bereits Realität. Dass hierfür in einigen Fällen nach wie vor Gesetze notwendig sind, ist traurig. Die jetzt beschlossene Brückenteilzeit lässt sich daher nicht ganz von der Hand weisen, verkennt aber gleichzeitig eine andere Realität. In den erwähnten Zeiten des Fachkräftemangels ist es einem Arbeitgeber auch nur schwer zumutbar, mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten auf einen derartigen Einschnitt in seine Personalplanung zu reagieren. Dass Einsteiger bereits nach sechs Monaten ihr Recht auf Brückenteilzeit einfordern können, macht das Ganze nicht besser. So gut das auch klingen mag, grundlegend sollten weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer eine Souveränität über das Thema Arbeitszeit haben. Gut und richtig wäre, wenn beide ihre jeweiligen Ansprüche im fairen Dialog und in Einverständnis klären.

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