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Dämmen nach Feuchteschaden

Von ABZ
Schäden und Schimmel vermeiden
Die flexible Seite der 10 cm starken Dämmplatten schmiegt sich an den Untergrund und kann dabei Unebenheiten bis zu 2 cm. | Foto: UdiDämmsysteme

Chemnitz (ABZ). – Sollen Wände nach einem Feuchteschaden neu gedämmt werden, ist Vorsicht geboten. Um Schäden und Schimmel zu vermeiden, darf eventuelle Restfeuchte nicht im Mauerwerk eingesperrt sein. Um sicher zu gehen, empfiehlt sich der Einsatz eines diffusionsoffenen Dämmsystems.

Holzfasern sind besonders gut darin, Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk aufzunehmen und an die Raumluft abzugeben. Dadurch eignet sich das Naturmaterial auch bei Feuchtesanierungen als Innendämmung, zum Beispiel dann, wenn eine Außendämmung aus Denkmalschutzgründen nicht infrage kommt.

Beim Innendämmsystem UdiIN Reco werden die 10 cm starken Dämmplatten mithilfe von patentierten Stelldübeln justiert und fixiert. Die weiche, flexible Seite kann dabei Unebenheiten bis zu 2 cm ausgleichen. Die formstabile, zum Raum gewandte Platte kann direkt verputzt werden, informiert der Hersteller.

Das Dämmsystem kam sogar bei einem nach der Ahrtalflut kernsanierten Bruchsteinhaus zum Einsatz. Trotz vorheriger kompletter Durchfeuchtung der Wände und der Lage in einem Risikogebiet gab Hersteller UdiDämmsysteme eine Garantie von 15 Jahren auf Schimmelfreiheit, da das System auch bei einem erneuten Nässeschaden wieder abtrocknen würde. Voraussetzung dafür ist ein durchgehend diffusionsoffener Systemaufbau aus Dämmplatten, Grund- beziehungsweise Haftputz, Oberputz aus beispielsweise Kalk und Anstrich mit Silikatfarbe.

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