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Deklarationspflicht für Baustoff-Emissionen

Von ABZ

Freiburg (ABZ). – Mit der Veröffentlichung der DIN 16516 Ende Januar 2018 ist die Deklaration von Schadstoffemissionen für einige Baustoffgruppen verpflichtend. Darauf weist das Sentinel Haus Institut hin. Zunächst für Dämmstoffe und für Bodenbeläge müssen Hersteller damit ab Februar 2019 Schadstoffwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) für in der EU-harmonisierte Produkte angeben. Weitere Produktgruppen werden folgen.

Das Sentinel Haus Institut bezieht sich auf Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) und eigene Recherchen. Laut Auskunft des UBA wird damit die gesundheitliche Schutzlücke nach Inkrafttreten des EuGH-Urteils zur Praxis der deutschen Baustoffzulassung (C 100/13) nach und nach geschlossen. Für den Nachweis hat die EU bestimmte Prüfinstitute notifiziert. Das Sentinel Haus Institut hat zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 und den Konsequenzen für Hersteller, Handel und Verarbeiter ein Hintergrundpapier erstellt, das kostenpflichtig zu beziehen ist bei bauer@sentinel-haus.eu.

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