Berlin (ABZ). – Der neue Baurechtsreport 2025 des Tüv offenbart Schwächen der technischen Gebäudeausrüstung. Nur jede vierte Notstromanlage ist demnach mängelfrei, auch Brandmelde- und Lüftungsanlagen bleiben anfällig. Der Verband fordert mehr Resilienz in Gebäuden und sieht Eigentümer und Betreiber in der Pflicht.
Notstromanlagen, die im Ernstfall sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen oder die Notbeleuchtung mit Energie versorgen, sind immer häufiger mangelhaft. Bei den wiederkehrenden Prüfungen im Jahr 2024 war laut dem Tüv Baurechtsreport nur noch jede vierte Sicherheitsstromversorgungsanlage mängelfrei (25,1 Prozent), im Vorjahr lag der Wert noch bei 34,6 Prozent. Gleichzeitig stieg der Anteil "wesentlicher Mängel" um knapp 5 Prozentpunkte auf 30 Prozent (2023: 25,1 Prozent).
"Fällt im Notfall die Sicherheitsstromversorgung aus, stehen wichtige Schutzsysteme der Gebäudeausrüstung still", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des Tüv-Verbands. "Unsere Gebäude müssen krisenfester werden. Resilienz muss gerade mit Blick auf Stromausfälle, Cyberangriffe oder hybriden Bedrohungen zum Leitprinzip werden." Das gelte besonders für sogenannte Sonderbauten wie Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Veranstaltungsstätten oder Hochhäuser – also Gebäude, die für die öffentliche Versorgung und Sicherheit von zentraler Bedeutung sind.
Bühler: "Neben der physischen Sicherheit müssen die Eigentümer und Betreiber der Gebäude die Cybergefahren im Blick haben, denn mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung der Sicherheitstechnik wächst hier die nächste große Herausforderung."