Berlin (ABZ). – Die Verbände HDB und ZDB begrüßen Beschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestag, der jüngst erfolgt ist.
„Die Regierungskoalition hat sich auf eine gemeinsame Linie zur Vergabebeschleunigung geeinigt. Die monatelange Hängepartie ist für den Moment zu Ende. Das ist die gute Nachricht“, kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) , den jüngst erfolgten Beschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestag.
Mit dem Beschluss setze die Koalition ihren Weg zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabe konsequent fort. Bei Bauvorhaben, die aus Mitteln des Sondervermögens finanziert werden, sowie bei Verkehrsprojekten auf Bundesebene werde öffentlichen Auftraggebern künftig neben der Fach- und Teillosvergabe auch eine Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen möglich. „Das bringt Beschleunigung und spart am Ende Geld.“ Damit sei die Politik einer Forderung des Verbands gefolgt, „was zu Beginn der Verhandlungen noch undenkbar erschien“.
Die schlechte Nachricht sei, dass der öffentliche Wohnungsbau und die Kommunen faktisch leer ausgingen, da der Verweis auf das Sondervermögen für die meisten kommunalen Vorhaben nicht greife. Diese würden in der Regel ohne Mittel des Sondervermögens finanziert.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) erklärt zum Beschluss: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist insgesamt ein ausgewogener Kompromiss, der allen Bauunternehmen – ob klein, mittelständisch oder groß – einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht.“ Es sei unerlässlich, dass alle Kapazitäten der Bauwirtschaft genutzt werden würden, um die Infrastruktur des Landes so schnell wie möglich zu ertüchtigen und Straßen und Brücken zu sanieren.
„Zudem werden die vorgesehenen Regelungen zu Direktaufträgen und freihändigen Vergaben sowie zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung maßgeblich dazu beitragen, die Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen und effizienter zu gestalten“, ergänzt Pakleppa.
Bei der Frage der Losvergabe sei ein vertretbarer, wenn auch für den Mittelstand schmerzhafter Kompromiss gefunden worden. Es bleibe grundsätzlich beim Primat der Losvergabe, von dem in bewährter Weise aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen abgewichen werden könne.