Berlin (ABZ). – Am 1. April hat das EU-Parlament beschlossen, dass im Schnellverfahren darüber entschieden wird, ob die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur Sorgfalt in der Lieferkette (CS3D) verschoben werden.
Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "EU-Parlament und Rat müssen jetzt dafür sorgen, dass der Kommissionsvorschlag zur Verschiebung der Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die indirekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen sind, müssen sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen."
Klar sei aber, dass die Verschiebung allein nicht zielführend sei. Auch die inhaltlichen Vereinfachungen – Kernstück des ersten Omnibuspakets – müssten zeitnah folgen. Die EU-Kommission habe dazu gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. "Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht in langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken", sagte Schwannecke.
Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMU-Berichtsstandard (VSME) als bindenden Maximalstandard zu verankern, müsse schnell umgesetzt werden. Der VSME könne Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhielten. Berichtspflichten sollten sich auf die erste Zuliefererstufe (Tier 1) beschränken. "Für europäische Lieferketten muss zudem die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind", erklärt der Generalsekretär.
Der Verband hatte jüngst Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Solidaritätszuschlag nicht abzuschaffen, ebenfalls die Wichtigkeit steuerlicher Entlastungen für Betriebe im Handwerk angemahnt.