Berlin (ABZ). – "Moderater und nicht lang anhaltender Frost wird im Keller stehendes Wasser nicht gefrieren lassen", nimmt Christian Staub, Vizepräsident des Zentralverband des Deutsches Baugewerbe (ZDB) im Ressort Technik, anlässlich zahlreicher Nachfragen zur Gefahr möglicher Frostschäden an Gebäuden in Überflutungsgebieten Stellung.
Die Frosteindringtiefe liege in Deutschland zwischen 0,8 und 1,5 Meter unter Gelände. Im Süden Deutschlands (Gebirge) gehe der Frost tiefer in den Untergrund, im Norden und in der Mitte liege er eher bei 0,8 Meter. "Das Wasser dringt jedoch insbesondere in die Außenwände ein und steigt dort in Form von Feuchtigkeit durch Kapillarkräfte nach oben. Wenn dann der Frost kommt, ist die sogenannte Frostsprengung die Folge", informiert er.
Das Wasser dehnt sich demnach beim Gefrieren zum Beispiel in einer verputzten Mauerwand aus und führt zu irreparablen Schäden am Putz und am Mauerwerk. Hier könne im Vorfeld wenig dagegen unternommen werden. Die Bauherren sollten das Wasser, sofern es der Grundwasserspiegel zulässt, aus dem Keller abpumpen und dann den Keller trocken heizen. Staub: "Das dauert jedoch in der Regel mehrere Tage bis Wochen. Nur dann wären Folgeschäden eingrenzbar beziehungsweise können verhindert werden."