Berlin (dpa). – Die Berliner FDP-Fraktion kann sich beim geplanten Mietendeckel-Gesetz für eine Überprüfung den Gang vor Gericht vorstellen. "Sollte sich nach allen Prüfungen dieses Gesetz als verfassungswidrig erweisen, kann sich der Senat bereits auf ein Normenkontrollverfahren einstellen", sagte Fraktionschef Sebastian Czaja. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wolle die Fraktion es zunächst selbst prüfen, hieß es weiter von der FDP. Wenn sie es dann als verfassungswidrig einstufe, soll eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gestellt werden. Mit einem Normenkontrollverfahren kann überprüft werden, ob ein Landesgesetz mit der Verfassung von Berlin vereinbar ist. Im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof steht, dass ein Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses stammen muss – das sind 40. Czaja zeigte sich zuversichtlich, dass diese Anzahl zusammenkommen würde.
dpa
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