Schwielowsee (ABZ). – Wenn ein 2,6 t schwerer Hydraulikhammer mit katastrophalen Folgen versagt, wird es teuer: 30.000 Euro Schaden bei einem Gerätewert von 60.000 Euro. Mit Fällen dieser Art ist der Sachverständige Kay Dückert befasst.
Ein Hydraulikhammer kommt immer dann zum Einsatz, wenn rohe Kraft gefragt ist. Gutachten an solchen schweren Teilen sind aufwändig und nicht alltäglich. Kürzlich hat der Sachverständige und Fachreferent Kay Dückert von der FSP GmbH, die zum TÜV Rheinland gehört, einen Hydraulikhammer GH-15 der Firma NPK unter die Lupe genommen. Hier war im Einsatz ein kostspieliger Schaden entstanden. Umso komplizierter wurde es, weil das Gerät bereits einen Vorschaden aufwies. In so einem Fall kann ein Baumaschinen-Experte sowohl die Schadensursache als auch den exakten Wert des betroffenen Teils ermitteln.
"Schäden an schweren Baumaschinen sind oft nicht leicht einzuordnen", erklärt Kay Dückert. Sie kämen in widrigen Situationen zum Einsatz und könnten deshalb auf ganz unterschiedliche Art Schaden nehmen.
Dückert wurde beauftragt, an einem Hydraulikhammer von NPK mit der Typenbezeichung GH-15 ein Schadengutachten durchzuführen. Auftraggeber war eine Versicherung, die eine verbindliche Aussage über den Wert und die Höhe der Reparaturkosten des beschädigten Anbauteils benötigte.
Der betroffene Hydraulikhammer, ein massives Anbauteil mit einem Eigengewicht von 2,6 t und einer Länge von 3 m, ist für Trägergeräte bis zu 45 t ausgelegt. Er wird hauptsächlich in anspruchsvollen Umgebungen wie dem Straßenbau, im Bergbau, im Steinbruch und insbesondere im Abbruch eingesetzt, wo er zum Aufbrechen und Zerkleinern harter Materialien wie Stein oder Beton dient.
Bei der Arbeit mit dem Hammer war es zu einem schwerwiegenden Zwischenfall gekommen: Das Schadenbild zeigte, dass das Gehäuse, das den Meißel umgibt, komplett zerstört war. Die detaillierte Schadensbegutachtung Dückerts ergab eine eindeutige Ursache: Der Haltebolzen für den Meißel war nicht richtig befestigt gewesen. Das entstandene Spiel führte zu einer katastrohalen Beschädigung und zur vollständigen Zerstörung des Meißelgehäuses.
Der durch diesen Mangel entstandene Schaden beläuft sich auf circa 30.000 Euro bei einem Geräte-Neupreis von 60.000 Euro. Das Gutachten hat auch erbracht, dass der Vorschaden, eine abgerissene Schmierleitung, nicht ursächlich für den aktuellen Schaden war. Bereits dieser Vorfall mit einer Schadenssumme von insgesamt fast 20.000 Euro war für den Betreiber der Maschine kostspielig.
Nach Ansicht von Dückert zeigt sich an solchen Schäden, dass die akribische Überprüfung und Instandhaltung von Baumaschinen unerlässlich sind. Selbst kleine Versäumnisse können zu enormen finanziellen Verlusten und potenziellen Sicherheitsrisiken führen, Streit mit der Versicherung inklusive. "Unsere Arbeit bei FSP ist es, solche komplexen Schadenfälle präzise zu analysieren, um nicht nur die Ursache zu identifizieren, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für die Prävention zu liefern", sagt der Sachverständige.