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Willkommen zur EBV!?

Die Ersatzbaustoffverordnung ist in Kraft getreten. Die ABZ befragte Anwender und Experten dazu, wie sie das neue Regelwerk einschätzen und welche Empfehlungen für die Praxis sie geben.

Von ABZ
Diskussion um neue Ersatzbaustoffverordnung
Die Ersatzbaustoffverordnung ist zum 1. August 2023 in Kraft getreten und wird noch immer stark diskutiert. | Foto: Kai-Werner Fajga

Die Ersatzbaustoffverordnung ist nach zweijähriger Übergangsfrist am 1. August 2023 in Kraft getreten und wird noch immer stark diskutiert. Vielerorten herrscht Ratlosigkeit, was denn nun wann, wo und vor allem wie anzuwenden ist. Die ABZ befragte Anwender und Experten dazu, wie sie das neue Regelwerk einschätzen und welche Empfehlungen für die Praxis sie geben.

Fast zwei Jahrzehnte haben ständig wechselnde Landes- und Bundesregierungen um ein neues Regelwerk für die Bau- und Entsorgungswirtschaft gerungen, das nun die bislang vorliegenden Regelwerke ablösen soll – Grenzwertlisten wie die der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall und Co. werden also nach dem Wunsch der politischen Entscheider ab sofort der Vergangenheit angehören.

Das ist allerdings fraglich, denn bis August 2031 gilt eine Übergangsfrist, die es für alle Beteiligten sogar erst einmal komplizierter macht: Für bis zum 21. Juli 2021 genehmigte Verfüllungen gilt Bestandsschutz, sodass diese zunächst zusätzlich zur EBV gelten und den ohnehin schon dichten Wald an Regelwerken verdichten. Vielerorten herrscht Ratlosigkeit, was denn nun wann, wo und vor allem wie anzuwenden ist.

Dazu hier die Einschätzungen verschiedener Marktteilnehmer:

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