Dresden (dpa/sn) | Der Einsturz der Carolabrücke im Herbst 2024 wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Warum die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt hat.
Knapp zwei Jahre nach dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Es habe kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorgelegen, teilte die Anklagebehörde mit. Ein Teil der Spannbetonbrücke aus den 1970er Jahren war in der Nacht zum 11. September 2024 in die Elbe gestürzt. Verletzt wurde dabei niemand.
Ein Gutachten habe ergeben, dass sogenannte Spannungsrisskorrosion zu einem Versagen des Bauwerks geführt habe. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit seien zahlreiche Schäden schon während des Baus
entstanden.
Bei den gemäß einer DIN-Norm ausgeführten regelmäßigen Prüfungen
seien die Brückenschäden unentdeckt geblieben. Ein spezielles
Verfahren, mit dem Spanndrahtbrüche zuverlässig festgestellt werden
können, sei bis zum Einsturz «weder vorgesehen noch veranlasst»
gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
«Im Ergebnis der Prüfung der Staatsanwaltschaft Dresden sind
Pflichtverletzungen Dritter, die strafrechtlich relevant für dieses
Einsturzereignis waren, nicht ersichtlich», so die Behörde. Anzeigen
gegen den Dresdner Oberbürgermeister und den Dresdner
Baubürgermeister führten daher nicht zur Einleitung von
Ermittlungsverfahren.