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RAL-GZ 961 gilt als definierter Maßstab für die Auftragsvergabe

Die Gütesicherung Kanalbau nach RAL-GZ 961 bietet einen verlässlichen Rahmen zur Eignungsbewertung von Baufirmen. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen auf Vergabeverfahren und Auftraggeber.

Von ABZ
Gütegemeinschaft Kanalbau
Mit dem Angebot einer Formulierung zur Forderung des "Nachweis zur Eignung nach RAL-GZ 961" unterstützt die Gütegemeinschaft Kanalbau Auftraggeber bei der Ausschreibung. | Foto: Güteschutz Kanalbau

Bad Honnef (ABZ). - Die Gütesicherung Kanalbau nach RAL-GZ 961 hat sich als feste Größe bei der Vergabe von Arbeiten im Kanalbau etabliert. Das Instrument dient Auftraggebern zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Baufirmen im Bereich des Neubaus, der Sanierung oder der Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen..

Die rechtlichen Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge bilden die Grundsätze des Vergaberechts nach § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Diese umfassen Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Mittelstandsfreundlichkeit und sorgen für faire Wettbewerbsbedingungen sowie die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel.

Ein wesentlicher Bestandteil der Gütesicherung nach RAL-GZ 961 stellt die Forderung nach § 122 GWB dar. Demnach dürfen öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die die festgelegten Eignungskriterien zur technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit erfüllen.

Verlässlicher Nachweis zur Eignung

Die Gütesicherung nach RAL-GZ 961 folgt mit ihren Prüfbestimmungen diesen Grundsätzen und dient als verlässlicher Nachweis zur Eignung. Sie bleibt ein bewährtes Instrument zur Bewertung der fachtechnischen Eignung von Bietern im Vergabeverfahren und zur Qualitätssicherung der Ausführung.

Besondere Bedeutung erhält das Verfahren mit Blick auf die in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2026 anstehende Aufhebung der verbindlichen Anwendung der VOB/A und UVgO für kommunale Unterschwellenvergaben. Stattdessen sollen die Kommunen künftig eigene Vergabesatzungen auf Basis allgemeiner Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung erstellen. Die Prüfstandards der Gütesicherung nach RAL-GZ 961 umfassen die Beauftragung, Bewertung und Bestätigung durch einen neutralen Güteausschuss aus Vertretern von Auftraggebern, Auftragnehmern und Ingenieurbüros.

Hinzu kommen eine transparente Bewertung und nachvollziehbare Dokumentation anhand der Güte- und Prüfbestimmungen sowie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durch geregelte Verfahren zur Prüfung, zu Beschwerden und zu Ahndungen bei festgestellten Abweichungen. Mit der Verleihung des RAL-Gütezeichens wird die Eignung des Unternehmens hinsichtlich der technischen, personellen und organisatorischen Anforderungen der jeweiligen Beurteilungsgruppen belegt. Der Prüfung der Qualifikation anhand transparenter Prüfkriterien durch einen beauftragten Prüfingenieur folgt eine Bewertung und Bestätigung durch den neutralen Güteausschuss.

Eine Auftragsvergabe unter Berücksichtigung der Gütesicherung Kanalbau sorgt für Verfahrenstransparenz und Rechtssicherheit beim Auftraggeber, der einen objektiven Nachweis über die Eignung des Unternehmens erhält. Viele öffentliche Auftraggeber – hierzu zählen Kommunen, Abwasserbetriebe und Zweckverbände – orientieren sich bei Ausschreibungen an der Gütesicherung RAL-GZ 961.

Unternehmen mit Gütezeichen müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht erneut umfassend nachweisen, da das Gütezeichen als anerkannter Eignungsnachweis gemäß dem § 6 VOB/A sowie nach der Datenbank über Vergabenachweise in Europa (e-Certis) gilt.

Win-Win-Situation für alle Beteiligten

In vielen Ausschreibungen ist die Erfüllung der Anforderungen RAL-GZ 961 und deren Nachweis ein Kriterium zur Wertung des Angebots. Durch die Orientierung an der RAL-GZ 961 erfüllen Auftraggeber ihre Sorgfaltspflicht bei der Auswahl geeigneter Unternehmen bezogen auf den konkreten Auftragsgegenstand.

Auch Unternehmen profitieren von der Gütesicherung nach RAL-GZ 961. Regelmäßige Prüfungen, Dokumentationspflicht und Schulungen bestätigen Erfahrung und Zuverlässigkeit im Sinne der Leistungsfähigkeit und bringen wirtschaftlichen Mehrwert durch Fehlervermeidung. Das Gütezeichen schafft Marktvorteile durch den Nachweis von Seriosität und Kompetenz. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, vor Auftragsvergabe die Eignung der Bieter zu prüfen. Dies geschieht durch die Forderung entsprechender Qualifikationsnachweise, die von den Bietern mit Angebotsabgabe vorzulegen sind.

Zu unterscheiden ist zwischen den allgemein formal-rechtlichen Nachweisen gemäß VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1-9 (Nachweis PQ-VOB) und der Forderung zusätzlicher auf den konkreten Auftrag bezogener Nachweise zur fachtechnischen Eignung gemäß VOB/A § 6a Abs. 3 (Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961).

Zur praxisorientierten und rechtssicheren Formulierung des "Nachweises der Eignung nach RAL-GZ 961" in den Vergabeunterlagen stellt die Gütegemeinschaft eine Broschüre mit Textbausteinen als Arbeitshilfe bereit.

Diese wird laut Gütegemeinschaft regelmäßig aktualisiert und an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Die Gütezeicheninhabersuche auf der Homepage der Gütegemeinschaft Kanalbau bietet ein Instrument zur Prüfung der Bietereignung bei beschränkten Ausschreibungen und direkten Beauftragungen.

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