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Eckpunkte für Typ E im Fokus

Die Bundesregierung startet einen Stakeholderprozess zur Erleichterung des einfachen Bauens mit dem Gebäudetyp E. Ziel ist es, Kosten und Zeit beim Wohnungsbau zu senken.

Von ABZ

Berlin (ABZ). – Das Bauen von Wohnungen in Deutschland soll künftig günstiger und schneller möglich sein. Dazu soll das einfache Bauen – Bauen nach dem sogenannten Gebäudetyp E – erleichtert werden.

In diesen Tagen starte ein gemeinsamer Stakeholderprozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Gebäudetyp E, teilte das BMWSB mit. Die jüngst vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudetyp E sollen demnach in dem Prozess mit den Stakeholdern gemeinsam weiterentwickelt werden.

Bauen nach dem Gebäudetyp E ist laut BMWSB sowohl beim Neubau als auch bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen möglich. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist nicht gemeint. Wesentliche Abstriche bei der Wohnqualität sind mit dem Gebäudetyp E nicht verbunden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatten am 20. November 2025 gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt.

Diese sehen vor, dass es zukünftig für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein soll, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden.Die nun erfolgte Auftaktveranstaltung sollte den Stakeholderprozess zu den Eckpunkten. eröffnen Bei der Auftaktveranstaltung wurden die Eckpunkte den Stakeholdern im Einzelnen vorgestellt und das weitere Verfahren zum Beteiligungsprozess erläutert. Es habe zudem die Gelegenheit für erste Stellungnahmen der Stakeholder zu den Eckpunkten gegeben.Zu dem Stakeholderprozess sind verschiedene Interessengruppen und Institutionen eingeladen, insbesondere die Bau- und Planungspraxis, Verbraucher- und Mieterschutzverbände, die Bundesländer sowie die Justiz. In den kommenden Monaten soll gemeinsam mit den Stakeholdern konkretisiert werden, wie die zivilrechtlichen Regelungen des Gebäudetyp-E-Vertrags aussehen können.

Außerdem sollen gemeinsam Einzelmaßnahmen erarbeitet werden, um den Gebäudetyp E in der Praxis zu etablieren. Der Stakeholderprozess zum Gebäudetyp E soll bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen werden. Direkt im Anschluss soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

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