Swinemünde/Polen (dpa). – Polen plant ein Containerterminal unweit von den Badeorten auf Usedom. Ein Gericht in Polen hat nun die Klage von deutschen und polnischen Bürgerinitiativen gegen die Umweltgenehmigung für den Containerhafen in Swinemünde (Swinoujscie) abgewiesen.
Das Gericht befand, dass die polnische Generaldirektion für Umweltschutz nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Richterin Anita Wielopolska wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass die Umweltschutzbehörde alle von der deutschen Organisation vorgebrachten Vorwürfe geprüft und darauf reagiert habe. Auch sei der Investor aufgefordert worden, den Umweltbericht zu ergänzen – und habe dies getan.
"Es wurden Konsultationen durchgeführt, darunter auch grenzüberschreitende, die mit einem Protokoll abgeschlossen wurden, in das alle Vereinbarungen aufgenommen wurden", sagte die Richterin. Die Bürgerinitiative Lebensraum Vorpommern, die zusammen mit einer polnischen Organisation geklagt hatte, zeigte sich irritiert.
Man frage sich, wie die begründeten Zweifel des Gerichts von vor zwei Wochen in so kurzer Zeit ausgeräumt werden konnten, erklärte Vorstand Rainer Sauerwein. Damals hatte das Gericht bemängelt, dass eine mögliche Gefahr durch etwaige Altmunition am Meeresboden nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.