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Nordrhein-Westfalen lockert Regeln

Besitzer und Besitzerinnen von denkmalgeschützten Gebäuden können dort künftig leichter Solaranlagen bauen lassen.

Von dpa
Solaranlagen auf Denkmälern
Auf Dächern von Häusern in einer Gemeinde beim Landkreis Heilbronn sind Solaranlagen angebracht (Luftbild aus einem Flugzeug aufgenommen). | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Düsseldorf (dpa). - Besitzer und Besitzerinnen von denkmalgeschützten Gebäuden können dort künftig leichter Solaranlagen bauen lassen.

Diese seien grundsätzlich zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellten, stellte das Bauministerium in Düsseldorf klar. „Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen”, erklärte Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) dazu. Dafür habe ihr Haus nun Entscheidungsleitlinien erlassen.

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Denkmal errichten lassen will, braucht dafür zwar eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Grundsätzlich gebe es darauf aber einen Rechtsanspruch, das liege nicht im Ermessen der Denkmalbehörde. Geprüft werden soll zum Beispiel, ob sich ein Nebengebäude besser für eine Solaranlage eignet. Solaranlagen sind in der Regel auch immer dann zu erlauben, wenn man sie von außen nicht sehen kann.

dpa

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