Darum geht's: Eine durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beauftragte Studie, veröffentlicht im Jahr 2023, hat ergeben, dass die Bauwirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen durch einen geringen Digitalisierungsgrad und eine geringere Produktivität gekennzeichnet ist. Gleichwohl wird auch die Baubranche über kurz oder lang nicht um den Einsatz vom "KI" herumkommen, da diese das Potenzial hat, die Effizienz aller Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen von Gebäuden, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und weiteren Konstrukten zu tun haben, maßgeblich zu erhöhen. Dies betrifft die Beteiligten des gesamten Bauprozesses, die Bauwirtschaft, Architektur, Bautechnik und nicht zuletzt auch das Baurecht gleichermaßen.
Mängel identifizieren
Erhebliches Potenzial birgt "KI" beispielhaft im Planungsprozess, insbesondere in Bezug auf eine bestmögliche wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Veränderung von Grundrissen, Optimierung von Park- und Stellplatzmöglichkeiten erfolgen binnen kurzer Zeit in multiplen Varianten. "KI"-gesteuerte Bilderkennungssysteme können dazu beitragen, Fehler und Mängel während des Bauprozesses zu identifizieren. Dies führt zu einer höheren Qualität der Bauarbeiten und reduziert spätere Nachbesserungskosten. Möglichkeiten bieten sich auch im Rahmen von Verhandlungen und der Gestaltung von Verträgen. Durch automatisierte Analysen von Vertragsdokumenten können durch "KI" relevante Informationen extrahiert und Fristen überwacht werden. Auch kann "KI" Empfehlungen für Vertragsanpassungen geben. Dies kann gerade im Bereich des Projektmanagements von Bedeutung sein.
Neben den großen Vorteilen im Rahmen der Anwendung von "KI"-Systemen im Unternehmensalltag gilt es gleichwohl, auch Gefahren beim Einsatz solcher Systeme zu beachten. "KI" ist wegen möglicher algorithmischer Verzerrungen nach wie vor noch fehleranfällig. Es besteht das Risiko fehlerhafter Beratungen und deren Rechtsfolgen.
Verstöße gegen das Urheberrecht möglich
Die Berührungspunkte zwischen personenbezogenen Daten und künstlicher Intelligenz sind sehr groß. Bei der Verwendung eines offen "KI"-gestützten Systems für die Verarbeitung personenbezogener Daten, ist eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Vorgaben zu beachten. Unternehmensdaten und Informationen können schnell in unbefugte Hände gelangen. Mitarbeiter sind hierzu zu sensibilisieren. Eine in weiten Bereichen noch nicht geklärte Frage ist auch die nach den Urheberrechten beziehungsweise, wie hiermit umzugehen ist. Durch "KI" generierte Texte oder Bilder können gegen das Urheberrecht verstoßen. Dies insbesondere dann, wenn sie urheberrechtlich geschützten Werken zu stark ähnlich sind. Haftungsfragen für Schäden aus dem Einsatz künstlicher Intelligenz sind in Deutschland bislang spezialgesetzlich nicht geregelt. Im Juni 2023 hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zum Gesetz über "KI" angenommen. Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Form des Gesetzes beginnen.
KI wird wichtiges Werkzeug
Praxistipp: "KI" wird voraussichtlich ein wichtiges Werkzeug sein, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie erleichtert es, Analysen und Prognosen über Kosten und Planung zu treffen. Große Datenmengen können in kürzester Zeit strukturiert verarbeitet werden. Rechtliche Herausforderungen werden sich beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich des Datenschutzes stellen. Es sind zahlreiche Anforderungen der DSGVO zu erfüllen beziehungsweise zu beachten. Dies wird einen nicht unerheblichen Aufwand verursachen. Sofern man sich für den Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz entscheidet, ist die Weiterbildung von Mitarbeitern unumgänglich. Es sind betriebsinterne Standards zu schaffen und interne Richtlinien zu setzen, um die Nutzung künstlicher Intelligenz rechtssicher zu gestalten.
Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden