Berlin (dpa). – Mit Steueranreizen für private Investoren will die Bundesregierung den Bau bezahlbarer Wohnungen ankurbeln. Die Sonderabschreibungen sollen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums für Objekte gelten, für die bis 31. Dezember 2021 ein Bauantrag gestellt wurde. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Andere Ministerien werden nun über den Entwurf beraten, schon in den kommenden Wochen könnte das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Die Bundesregierung setzt damit ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben um. Voraussetzung für die Vergünstigung ist dem Entwurf zufolge, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten 3000 Euro/m² Wohnfläche nicht übersteigen. "Mietwohnungen mit hohem Standard (Luxusausstattung) bedürfen keiner staatlichen Förderung und werden somit vollständig von der Förderung ausgeschlossen", heißt es zur Begründung. Die Sonderabschreibung kann auch nicht nutzen, wer schon andere öffentliche Förderung für seine Investition bezieht. Zudem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung und den folgenden neun Jahren vermietet werden. Absetzbar wären den Plänen zufolge jährlich 5 % der Bemessungsgrundlage von höchstens 2000 Euro/m².
Das gilt für das Jahr von Anschaffung oder Herstellung des Wohnraums sowie in den folgenden drei Jahren. Die Förderung würde nach Berechnungen des Finanzministeriums bis 2022 mit insgesamt 310 Mio. Euro zu Buche schlagen, vorwiegend bei Bund und Ländern. "Durch die günstigere Finanzierung und das angestrebte höhere Angebot an Wohnraum werden die Mieten tendenziell sinken bzw. der Mietanstieg gebremst", heißt es im Entwurf.
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