Einfache Bauvorschriften in Mecklenburg-Vorpommern
Weniger Bürokratie für Wohnungsbau und Energiewende
Die Landesregierung will nach eigenen Angaben mehrere Gesetze ändern, um das Bauen einfacher und schneller zu machen. Anlass ist unter anderem Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, wie Innenminister Christian Pegel (SPD) mitteilte. Das Kabinett beschloss seinen Worten zufolge, dass künftig nicht mehr nur Architekten und Bauingenieure Bauanträge einreichen dürfen, sondern auch bestimmte Handwerksmeister und Techniker.
Die sogenannte Kleine Bauvorlagenberechtigung gibt es schon in mehreren Bundesländern. Dort dürfen Bau-Handwerksmeister unter anderem Bauanträge für Häuser mit bis zu zwei Wohnungen einreichen.
Weitere Änderungen wurden im Sinne der Energiewende auf den Weg gebracht, wie Pegel erklärte. „So werden Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Meter Höhe und bis drei Meter Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern.” Für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen die Abstände zum Nachbarn verringert werden, was mehr Module auf Reihen- und Doppelhäusern ermöglichen soll.
Wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachs geschaffen werden, sollen künftig keine zusätzlichen Stellplätze mehr nötig werden. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens werde auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert. Die Pflicht zum Bau von Kinderspielplätzen soll künftig entfallen, wenn dafür zweckgebunden Geld an die Gemeinde gezahlt wird.
Zudem sollen die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifiziert werden - wie das genau aussehen soll, wurde nicht genannt. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hofft auf kürzere Fristen. Verbandsdirektor Andreas Breitner lobte die Kabinettsbeschlüsse als „wichtige und richtige Schritte”. In dem Verband sind sozial orientierte Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen, etwa kommunale Vermieter und Wohnungsgenossenschaften.