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Die große Reform und wo sie steht

Die BauGB-Novelle 2025 zielt auf beschleunigte Bauverfahren, mehr bezahlbaren Wohnraum und erneuerbare Energien. Ihre Zukunft hängt von der neuen Regierung ab.

BauGB-Novelle 2025
Das Baugesetzbuch BauGB | Abb.: Patzer Verlag

Die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) wurde am 04.09.2024 vom Bundeskabinett beschlossen und sollte ursprünglich Anfang 2025 in Kraft treten. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Regierungskoalition kam es zu Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren, so dass die Novelle bisher nicht in Kraft getreten ist.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages gelten alle Gesetzentwürfe, über die der Bundestag nicht mehr abgestimmt hat, als erledigt (sogenannte Diskontinuität). Falls eine neue Regierung oder neues Parlament nach einer Diskontinuität das Vorhaben weiterführen will, muss es neu eingebracht und das Gesetzgebungsverfahren von vorne begonnen werden. Der gesamte parlamentarische Prozess von der Einbringung des Gesetzentwurfes bis hin zur Beratung und Verabschiedung ist zu wiederholen. Wegen der wichtigen Impulse, die die Baugesetznovelle mit auf den Weg bringen möchte, wird sich die neugewählte Regierung voraussichtlich dieser ebenfalls annehmen und sie konsequent voranbringen. Mit den geplanten Änderungen des Baugesetzbuches sollen tiefgreifende Auswirkungen auf den deutschen Bausektor verbunden sein.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Dies gilt insbesondere für Regionen mit starkem Nachfrageüberhang. Städte und Gemeinden sollen, wo nötig und möglich, von Bebauungsplänen abweichen, nachverdichten, Gebäudeaufstockung betreiben oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen. Bebauungspläne sollen hierdurch nicht geändert werden müssen.

Eine Beschleunigung des Bauplanungsrechtes soll schließlich durch Einführung des § 246 e in das Baugesetzbuch stattfinden. Erstmalig soll es möglich sein, ausnahmsweise auf den Erlass oder die Änderung eines Bebauungsplanes unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzichten. Bauvorhaben sollen also unter vereinfachten Bedingungen genehmigt werden, auch wenn sie nicht vollständig den bestehenden städtebaulichen Plänen entsprechen. Ziel ist der Abbau bürokratischer Hürden und damit auch eine Entlastung der Bauämter.

Einen weiteren zentralen Punkt stellt die Förderung erneuerbarer Energien dar. Die Novelle soll den Ausbau erneuerbarer Energien durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren erleichtern. Beschleunigte Genehmigungsverfahren sollen planungsrechtliche Hürden abbauen, um beispielsweise Windkraftanlagen und Geothermieprojekte bevorzugt zu behandeln.

Praxishinweis: Die Zukunft der Baugesetznovelle hängt nun von den Prioritäten der neugewählten Regierung ab. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die geplanten Änderungen erneut eingebracht und umgesetzt werden. An der Förderung von bezahlbarem Wohnraum, Klimaschutzmaßnahmen und beschleunigten Planungsverfahren wird jedoch auch die neue Regierung kaum umhinkommen.

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Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden

Philip Pürthner

Rechtsanwalt bei RJ-Anwälte, eine überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Notariat spezialisiert auf Fragen des Bau- und Immobilienrechts.

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