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Gesetzchen

Das "Bürokratieentlastungsgesetz IV" soll Bürokratiekosten reduzieren, wird jedoch von Vertretern verschiedener Parteien und Branchen als unzureichend kritisiert.

Vor Kurzem hat das "Bürokratieentlastungsgesetz IV" den Bundestag passiert und wurde sogleich von Regierungsvertretern gefeiert. Das BEG IV werde mit über 60 Einzelmaßnahmen dazu führen, dass eine Milliarde Bürokratiekosten für Unternehmen und Bürger eingespart werden, hat Johannes Vogel von der Partei FDP gesagt und von Versäumnissen der vorherigen Regierungen gesprochen.

Es müsse jetzt gehandelt werden, weil es so nicht weitergehe. "Deshalb müssen wir jetzt das Ruder rumreißen", hat Vogel gefordert. Die Vertreterin der SPD, Esra Limbacher, führte an, der Handlungsdruck sei nicht erst jetzt, sondern bereits in den letzten Jahrzehnten entstanden. Unnötige Bürokratie koste Zeit und Geld, stelle jeden Tag normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor hohe Hürden im Alltag und bremse die Wirtschaft.

Dass das nun beschlossene Gesetz die Wirtschaft nun beschleunigt oder gar entfesselt, sollte jedoch nicht erwartet werden. Der Vertreter der Koalitionsfraktion CDU/CSU, Dr. Günter Krings, warf der Ampelregierung vor, bisher nur durch Bürokratiewachstum aufgefallen zu sein. Was jetzt als Entlastungspaket angekündigt worden ist, sei "nicht mal mehr ein Päckchen", sondern nur noch "ein dünner Luftpostbrief".

"Eine weitere vertane Chance", kommentiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), das neue Gesetz. "Das ist alles Krimskrams für die Baupraxis und maximal das verzweifelte Kurieren an Symptomen, aber wir sind kilometerweit davon entfernt, dass die Firmen eine echte Entlastung oder Erleichterung bekommen würden", analysiert der Hauptgeschäftsführer. Bauunternehmen würden ersticken in völlig unsinnigen Dokumentationen und Aufzeichnungen.

Einen "einmaligen großen Wurf" werde es beim Thema Büokratieabbau mit dem Regelwerk nicht geben. In der Tat werden einzelne Punkte, wie etwa die verringerten Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht allenfalls Lagerungskosten für Unternehmen verringern,

Entlastung von Bürokratieaufwand bedeutet es nicht. Auch Punkte wie der digitale Abruf von Steuerbescheiden ohne Einwilligung oder Änderungen im Aktienrecht werden viele mittelständische Unternehmen eher mit einem Schulterzucken quittieren.

Kai-Werner Fajga

Kai-Werner Fajga

Chefredakteur Allgemeine Bauzeitung

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Von dpa
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