Nachdem im vergangenen Jahr das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klagen mehrerer Gesellschaften der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen hatte – was die Übernahme von entstandenen Mehrkosten die S21-Umbauprojekts anbelangt – musste der DB-Konzern nun eine erneute Schlappe hinnehmen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart jüngst abgelehnt.
Es bestehen laut dem Gericht keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des vorigen Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor. Das Stuttgarter Urteil sei damit rechtskräftig. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung stehe die Auslegung einer sogenannten Sprechklausel im 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag, nach der für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen vereinbart worden sei, dass bei Kostensteigerungen Gespräche zwischen den Vertragspartnern aufgenommen werden sollten.
Die Deutsche Bahn habe immer wieder betont, dass sie von einer "gemeinsamen Finanzierungsverantwortung" ausgehe. Die Deutsche Bahn hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nach eigenen Angaben "zur Kenntnis genommen und prüft die rechtlichen Auswirkungen". Die DB habe aber die Kosten für die Fertigstellung des Projekts "aus kaufmännischer Vorsicht schon seit einiger Zeit als Eigenmittel in ihrer Planung abgebildet". Somit habe die Entscheidung keine direkten Auswirkungen auf die Ticketpreise oder die aktuelle Finanzlage der Deutschen Bahn.
Die Projektpartner zeigten sich erfreut über die Entscheidung: "Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch", habe der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) das Urteil kommentiert.