Der deutsche Markt für Betonfertigwände und -decken schrumpft 2024 stark: Umsätze sinken um 11,1 %, Fertigdecken minus 16,4 %, Element- und Massivdecken minus 19 %.
OLG Naumburg urteilte, dass die Klägerin keinen Vergütungsanspruch hat, da sie ihrer Kooperationspflicht zur Bereitstellung von Nachweisen nicht nachkam.
Das OLG München entschied, dass der Bauunternehmer das Baugrundrisiko trägt, wenn er eine andere Gründung als im Baugrundgutachten vorgesehen vorschlägt.
Die Beklagte kündigte die Mängelbeseitigung an, was als Anerkennung der Mangelhaftigkeit gilt. Ein Rückzug davon verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
Die VOB/B regelt Stundenlohnarbeiten detailliert. § 15 VOB/B beschreibt Pflichten, um Vergütung zu sichern und Streit zu vermeiden. Dokumentation ist essenziell.
Der Bauherr darf bei Leistungsverweigerung des Unternehmers vor Fristablauf mit Vorschussanspruch für Mängelbeseitigung gegen offenen Werklohn aufrechnen.