Flachdächer als multifunktionale Nutzflächen

Herausforderung für die Arbeitssicherheit meistern

Detmold (ABZ). – Die Zahl der tödlichen Unfälle sank laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz von 244 im Jahr 2010 auf 111 im Jahr 2022. Die in der Statistik enthaltenen Abstürze mit Todesfolge gingen im selben Zeitraum von 76 auf 29 zurück. "Doch dieser Anteil ist nach wie vor viel zu hoch – und jedes Todesopfer wäre wahrscheinlich vermeidbar gewesen", betont Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR). Hinzu kommt, dass sich insbesondere Flachdächer mehr und mehr zu multifunktionalen Nutzflächen entwickeln. Solardächer sind hier sicherlich das bekannteste Beispiel.

Aber auch Gründächer zur Verbesserung des Klimas und der Energieeffizienz des Gebäudes sind stark im Kommen. Zudem werden technische Einrichtungen wie Lüftungs- und Klimaanlagen verstärkt auf dem Dach platziert. "Mit dieser an sich positiven Entwicklung einher geht ein erhöhtes Risiko", meint Ulrich Koch. "Denn es kommen auch Personen auf Dachflächen zum Einsatz, die nicht grundsätzlich für die Tätigkeiten in der Höhe geschult sind." Auch deshalb kommt der Planung und Auswahl möglicher Schutzeinrichtungen weiterhin höchste Bedeutung zu. "Zwingend erforderlich ist es, die Anforderungen an die Absturzsicherungen, wie sie beispielsweise in der Arbeitsstättenregel A2.1 oder in der DIN 4426 formuliert sind, zu beachten", so der FVLR-Geschäftsführer.

Entgegen landläufiger Meinung sind grundsätzlich nicht die größten Höhen mit dem höchsten Risiko behaftet. Viele tödliche Abstürze in den vergangenen Jahren erfolgten aus einer Höhe von weniger als zwei Metern. "Die ASR A2.1 sieht deshalb bereits ab einer möglichen Absturzhöhe von mehr als einem Meter eine Gefährdung, die im Rahmen der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist." Die ASR A2.1, aber auch die DIN 4426 ("Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung") gibt eine klare Rangfolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen vor.

Während in der Vergangenheit häufig die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Standard vorausgesetzt wurde, ist dies nur noch in begründeten Einzelfällen unter Beachtung einiger zusätzlicher Anforderungen zulässig. "Bauliche und technische Maßnahmen haben als kollektiver Schutz gegen Absturz Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen", hebt Ulrich Koch hervor. Was aber, wenn Absturzsicherungen aus technischen oder betriebstechnischen Gründen nicht möglich sind? "In solchen Ausnahmefällen müssen Auffangeinrichtungen vorhanden sein", so Ulrich Koch.

Welche Schutzmaßnahmen jeweils zum Einsatz kommen, ist in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und auch zu dokumentieren. Auch wenn die DIN 4426 ursprünglich nur für neu zu errichtende Gebäude gedacht ist, gibt es mittlerweile eine Vielzahl von technischen Lösungen der unterschiedlichen Hersteller, die den Anforderungen der DIN 4426 und der ASR A2.1 entsprechen.

Sind in die Lichtkuppeln beziehungsweise Lichtbänder natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) integriert, muss eine mögliche Nachrüstung mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Funktion der NRWG eingeschränkt wird. Für den Nachweis der dauerhaften Durchsturzsicherheit verlassen sich die Hersteller von Lichtkuppeln und Lichtbänder aus Kunststoff seit vielen Jahren auf die "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau und Instandhaltungsarbeiten", kurz "GS-Bau-18" und die Prüfung durch die DGUV Test (Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Bauwesen). Die GS-Bau-18 ist von der DGUV Test erarbeitet worden und berücksichtig eine Vielzahl von Erfahrungen, die von den Berufsgenossenschaften in der Prävention von Abstürzen im gesamten Baubereich gesammelt wurden.

Fazit: "Bei der Planung von Neubauten und der Anpassung von Bestandsimmobilien sind die veränderten Nutzungen von Flachdächern unbedingt zu berücksichtigen", so Ulrich Koch. "Die nötigen Vorgaben sind vorhanden – sie müssen nur konsequent und mit der gebotenen Sorgfalt umgesetzt und angewendet werden."

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