Mineralische Stäube

Warum Baustäube so gefährlich sind

Isselburg. – Eine kurze Zusammenfassung zur Entstehung und den Auswirkungen der verschiedenen Baustäube, welche bei der Be- oder Verarbeitung von mineralischen Materialien entstehen können.
  • einatembare Stäube (E-Stäube):
  • mit einer Partikelgröße ≤ 100 µm (Mikrometer) können diese Stäube über Nase und Mund eingeatmet werden. Üblicherweise sind dies Stäube, die gut sichtbar sind.
  • alveolengängige Stäube (A-Stäube):
  • mit einer Partikelgröße ≤ 5 µm (Mikrometer) können diese Stäube bis in die Lungenbläschen, die sogenannten Alveolen, vordringen. In der Regel entstehen diese Stäube durch mechanische Bearbeitung.
  • ultrafeine Stäube (U-Staub):
  • mit einer Partikelgröße ≤ 100 nm (Nanometer) werden sie auch als Nanopartikel bezeichnet. Ultrafeine Staubteilchen sind enthalten in zum Beispiel Schweißrauchen, Polymerrauchen, technischen Ruße oder Dieselmotoremissionen. Aber auch bei Nanotechnologie, die unter anderem bei Lacken, Beschichtungen und Anstrichen zum Einsatz kommen.

Baustäube sind eine Zusammenfassung aller Staubarten, die bei Arbeiten in der Baubranche entstehen können. Sie bestehen aus einem Gemisch aus Luft, Partikeln und gegebenenfalls auch Fasern. Diese werden bei mechanischer Bearbeitung von Oberflächen verschiedener Materialen freigesetzt. Das kann durch Bohren, Stemmen, Schleifen oder Fräsen erfolgen. Die Bestandteile des Staubgemisches unterscheiden sich je nach Teilchengröße, -form, biologisch-toxischen und physikalischen Eigenschaften.

Drei Kategorien

Unterteilt werden die Stäube in drei Kategorien:

Bei den überwiegenden Baustäuben handelt es sich um mineralische Stäube, das sind insbesondere die, die bei der Gewinnung, Be- oder Verarbeitung natürlich vorkommender Mineralien und Gesteine (zum Beispiel Granit, Basalt, Diabas, Kalkstein) entstehen. Eine chronisch schädigende Wirkung kann zum Beispiel Quarzfeinstaub entfalten. Quarzfeinstaub bezeichnet die lungengängige (alveolengängige) A-Staubfraktion des kristallinen Siliziumdioxids (SiO2).

Beispiele für besonders quarzhaltige Gesteine sind Sandstein mit < 50 Massen-%, Ton und Schiefer mit 30–40 Massen-%, Granit mit 10–35 Massen-%, Kalkstein, Porzellanmasse mit 8–12 Massen-% sowie Gips und Dolomit mit bis zu 10 Massen-%. Das bedeutet aber auch eine Freisetzung von nicht unrelevanter Menge an quarzhaltigen Stäuben bei Herstellung keramischer Produkte, Abbau von Steinen, Sanden und Erde, beim Tunnelbau, in der Glasindustrie, Metallverarbeitung etc. bis hin zu diversen Gewerken beim Bauen im Bestand (zum Beispiel bei der Be- und Verarbeitung von Mauerwerk, Beton, Estrich sowie Putz- und Spachtelmassen).

Eine dauerhaft hohe Belastung quarzhaltiger Baustäube kann über einen längeren Zeitraum Erkrankungen wie chronische Bronchitis, Staublungenkrankheiten (Silikose, Asbestose unter anderem) oder Lungenkrebs hervorrufen.

Mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung von 2005 wurde ein Grenzwertkonzept eingeführt, welches auf Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für eine achtstündige Arbeitsschicht beruht. Die geltenden AGW sind in der technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (kurz TRGS 900) zusammengestellt. Es erfolgte eine Begrenzung der zulässigen Aufnahmedosis für A-Stäube auf 1,25 mg/m³ und für E-Stäube auf 10 mg/m³ (s. h. Abs. 2.4, TRGS 900). Für Quarzstaub liegt der Beurteilungsmaßstab bei 0,05 mg/m³.

Effektiv verringert

Beachtet man jedoch wenige Regeln, kann eine Staubbelastung effektiv verringert werden. Mit staubarmen Arbeitsverfahren und Maschinen zum Beispiel mit Absaugung, Nassbearbeitung und geringer Umfüllhöhe beim Leeren von Sackware wird die Staubungsquelle geringer. Nach Möglichkeit ist die Verwendung von staubenden Materialien zu reduzieren oder durch nicht staubende zu ersetzen. Hinweise zum Absaugen von Stäuben an der Entstehungsstelle: Möglichst mit abgeschotteten Bereichen oder in geschlossenen Anlagen arbeiten. In den Arbeitsräumen für ausreichend Lüftung sorgen, gegebenenfalls unter Verwendung einer technischen Lüftung. Abfälle möglichst sofort staubfrei entsorgen, unter Einsatz von Industriestaubsaugern. Keine Besen verwenden! Durch das Fegen werden die Stäube erneut aufgewirbelt und können bis zu acht Stunden in der Raumluft schweben, bis sie wieder auf Oberflächen zum Liegen kommen.

Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen die zuvor genannten Maßnahmen nicht realisieren, sind persönliche Schutzausrüstungen gemäß Anlage 3 der technischen Regel für Gefahrstoffe 559 "Quarzhaltiger Staub" (kurz: TRGS 559) zu benutzen. In der Regel sind Halbmasken mit Partikelfilter der Kategorie P2 oder filtrierende Halbmasken FFP2 ausreichend.

Liegen jedoch Kombinationen von quarzhaltigen Stäuben mit anderen Gefahrstoffen vor, wie zum Beispiel durch PCB-haltige Anstriche/Lacke, asbesthaltige Putz-/Spachtelmassen und Fliesenkleber, Blei- und/oder Chrom-VI-haltige Korrosionsbeschichtungen etc. vor, werden weitere zum Teil deutlich umfangreichere Schutzmaßnahmen und sogar besondere Sach- und Fachkenntnisse des Personals erforderlich.

Bei Vorhandensein wasserlöslicher Substanzen muss auch eine geeignete Wasserfiltrierung geplant werden. Ergänzende technische Regeln für zusätzlich vorhandene Gefahrstoffe können dann die TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (alte künstliche Mineralfasern), TRGS 524 (PCB, und andere Schadstoffe ohne eigene TRGS), TRGS 551 (Teer, PAK), TRGS 505 (Blei) etc. sein.

Nachweis einfordern

Vor der Aufnahme der geplanten Tätigkeiten ist daher unbedingt eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und seitens des Veranlassers ein Nachweis über die Gefahrstofffreiheit im Arbeitsbereich einzufordern.

Ist dies nicht vorhanden, sind Schadstoffgutachter für eine sachkundige Beurteilung der Gefahrstoffsituation einzubinden. Dieser kann dann auch die entsprechenden Schutzmaßnahmen im Detail definieren. Erfahrungsgemäß sind persönliche und technische Schutzmaßnahmen unumgänglich. Handwerksunternehmen des Bauens im Bestand können bei der Anschaffung dieser Schutzmaßnahmen durch die BG-Bau bezuschusst werden. Die BG-Bau bietet dabei Fördermöglichkeiten zu zahlreichen staubmindernden Techniken wie etwa Abbruchhammer und andere Handgeräte mit Absaugung, Entstauber, Luftreiniger, Staubschutztüren und Ein-Kammer-Schleusen.

Für einen umfangreichen Schutz kann hier unter anderem das "Schutzpaket für das Bauen im Bestand" in Anspruch genommen werden. Hier gilt, dass pro Antrag 50 % der Anschaffungskosten, bis maximal 5000 Euro, beitragsunabhängig gefördert werden.

Das BG-Bau-Förderpaket beinhaltet:

  • Handmaschinen mit Absaugung,
  • Bau-Entstauber der Staubklasse H,
  • Luftreiniger oder Unterdruckhaltegeräte der Staubklasse H,
  • Staubschutztür in faltbarer Ausführung
  • Ein-Kammer-Personenschleuse,
  • 50 Stück Einweganzüge Kat III Typ 5/6,
  • 10 Stück Halbmasken mit P3 Filter.

Neben diesen Bestandteilen des BG-Förderpakets sind "Grundkenntnisse Asbest" von mindestens 50 % der Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens nachzuweisen. Erfolgen kann dies online über die e-Learning-Anwendung der BG-Bau oder über bereits vorhandene Sachkundenachweise nach TRGS 519.

Dieses Förderpaket ist ein wirkungsvoller Schutz vor mineralischen Baustäuben für sich selbst, für Dritte und die Umwelt. Gerade bei Umbaumaßnahmen in genutzten Wohnungen oder Häusern wird die Staubfreisetzung effektiv auf den Arbeitsbereich begrenzt. Dies spart zusätzlich Zeit und Kosten für aufwendige Reinigungsarbeiten und die Kundenzufriedenheit wird enorm gesteigert.

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