RAL Gütegemeinschaft revidiert Gütesicherung
Schlacke als Rohstoff eingeordnet
Gütegesicherte Eisenhüttenschlacken bieten ein Produkt, das die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit genauso schützt wie die Umwelt, sagt die Gütegemeinschaft. Die Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken e. V. sichert die Einhaltung dieser Standards für Produkte aus Eisenhüttenschlacken. In den Güte- und Prüfbestimmungen sind neben den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit auch die Anforderungen an Verwendung sowie Aufbereitung und Lagerung festgelegt. Aufgrund der Novelle der Ersatzbaustoff-Verordnung, der sogenannten Mantelverordnung, hat die Gütegemeinschaft die Güte- und Prüfbestimmungen nun inhaltlich vollkommen neu gefasst. Dabei hat sie besonderen Wert auf eine übersichtliche tabellarische Darstellung der Anforderungskriterien gelegt, die von den Gütezeichenbenutzern als wichtiges Hilfsmittel im Kunden- und Lieferantenverhältnis und als Rationalisierungsinstrument in der täglichen Praxis Anwendung finden.
In modernen Verarbeitungsprozessen entstehen aus Eisenhüttenschlacken, kurz "Schlacken" genannt, Hüttensand, Gesteinskörnungen und Düngemittel, die in der Baubranche und der Landwirtschaft genutzt werden. Schlackenbasierte Produkte wie Beton, Asphalt und Konverterkalk sind demnach vielseitig einsetzbar, von hoher Qualität und vor allem umweltverträglich. Denn der Einsatz von Eisenhüttenschlacken schadet weder dem Grundwasser oder den Böden noch der Pflanzenwelt. Der Gehalt an umweltrelevanten Bestandteilen sei sehr niedrig und mit denen natürlicher Gesteine vergleichbar. Sie könnten daher ohne Risiko eingesetzt werden und unterstützten auf diese Weise die Ressourcenschonung. Eisenhüttenschlacken leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, denn fast das gesamte Schlackenaufkommen werde zur Herstellung von Produkten verwendet. Lediglich 5 Prozent landeten auf der Deponie. Ihr Einsatz reduziere außerdem die Emission von CO2 und könne den Abbau großer Mengen der Primärrohstoffe Naturstein und Sand vermeiden, sodass Landschaften geschützt werden.
Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter unterwerfen.
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