Symposium der Deutschen Bauchemie

Experten diskutierten Neuerungen in der Betoninstandhaltung

Fortbildungen und Seminare
Die Referenten und Gastgeber des Symposiums Betoninstandhaltung (v. l.): Dr. Simeon Held, Norbert Schröter, Dr. Rainer Mikulits, Dr. Joachim Käppler und Dr. Karsten Exner. Foto: Michael Henke

Köln (ABZ). – Vor Kurzem fand in Köln das "Symposium Betoninstandhaltung" der Deutschen Bauchemie als Präsenzveranstaltung statt. Die corona-bedingten Einschränkungen erlaubten nur eine begrenzte Teilnehmerzahl und ein verkürztes Programm. "Unser Ziel, einen aktuellen Faktenüberblick und eine juristische Bewertung der Regelungssituation zu vermitteln, haben wir dennoch erreicht", resümierte Hauptgeschäftsführer Norbert Schröter.Dr. Joachim Käppler von der MC Bauchemie aus Bottrop gab einen Rückblick auf das Regelungsgeschehen zur Betoninstandhaltung. Formaljuristisch gelte nach wie vor die Instandsetzungsrichtlinie (RL-SIB) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) aus dem Jahr 2001. Der Obmann des Fachausschusses 5, für den Bereich Kunststoffe im Betonbau, der Deutschen Bauchemie passierte die Aktualisierungsstationen des Regelungswerks und legte dann einen Entwurf der "Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken" (TR-IH) vor.In der dreimonatigen Frist zur Kommentierung gab es Bemerkungen und umfangreiche Stellungnahmen seitens der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission, erläuterte der Referent. Dies habe letztlich dazu geführt, dass die TR-IH 2020 zunächst nicht eingeführt werde. "Wir stellen uns zum jetzigen Zeitpunkt mehrere Fragen", teilte Dr. Käppler mit. Dazu gehöre etwa, ob Deutschland die Stellungnahmen berücksichtigen werde und ob die Regel daraufhin eingeführt werde. Falls ja, bleibe offen, ob die EU-Kommission das akzeptiere. Auch unter Praxisgesichtspunkten sei fraglich, ob das Regelkonstrukt für Planende und Fachbetriebe überhaupt zumutbar sei, so Dr. Käppler.Anschließend widmete sich der Kölner Rechtsanwalt Dr. Simeon Held einer juristischen Bewertung und kam zu dem Ergebnis, dass die zur Notifizierung vorgelegten Instandhaltungsregeln aus TR IH und RL SIB – die über die M-VV TB eingeführt werden sollen – gegen Unionsrecht und Bauordnungsrecht verstoßen. Sie seien komplex, verschachtelt und sollen parallel zu den harmonisierten Teilen der EN 1504 gelten, so die Aussage des Referenten.Dies habe eine rechtswidrige und intransparente Doppelbelastung für die Unternehmen zur Folge. "Aufgrund der Rechtswidrigkeit kann die TR IH so nicht eingeführt werden", betonte Dr. Held. "Deutschland muss den Forderungen der Kommission in den Stellungnahmen nachkommen und über die ARGEBAU die notwendigen Anpassungen der TR IH vornehmen."Ignoriere Deutschland die Kommission, drohten Beschwerdeverfahren von Unternehmen, Vertragsverletzungsverfahren der Kommission (vgl. EuGH Rs. C-100/13) und nationale Klageverfahren von Unternehmen (vgl. VGH BW Az. 8 S 2962/18).Dr. Karsten Exner, Leiter der Qualitätsgemeinschaft Deutsche Bauchemie (QDB) im Bereich Betoninstandsetzung, erläuterte in seinem Vortrag die Funktionsweise und den Ablauf der Qualitätssicherung der SIB-Produkte im 2+-System. Zunächst gab er eine Übersicht über die Teile der Normenreihe EN 1504 und kam auf die Rechtsgrundlage zu sprechen, auf deren Basis die EN 1504 angewandt werden kann.Danach stellte er die AVCP-Systeme (Assesment and Verification of Constancy of Performance – Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit) gemäß Anhang V der BauPVO dar.Er erklärte, welche Aufgaben der Hersteller beziehungsweise die notifizierte Stelle (die in Deutschland akkreditiert sein muss) in den fünf verschiedenen AVCP-Systemen erfüllen müssen. "Die nationale Überwachung gemäß DIN 18200 (System A) arbeitet produktbezogen und führt durch den retrospektiven Ansatz eher dazu, dass fehlerhafte Produkte zu spät erkannt werden", stellte Dr. Exner heraus. "Das europäische AVCP-System 2+ dagegen optimiert die werkseigene Produktionskontrolle und stellt damit sicher, dass nur mit EN 1504 konforme Produkte vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden."Der Geschäftsführer des Österreichischen Instituts für Bautechnik, Dr. Rainer Mikulits, widmete sich den aktuellen Überarbeitungsschwerpunkten der Bauproduktenverordnung (CPR). Zentrale Aufgabe sei die Reparatur der harmonisierten EU-Normen samt Anpassung der CPR.Dies gelte unter anderem im Hinblick auf das in den Normen fehlende wesentliche Merkmal sieben unter dem Punkt "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen". Dr. Mikulits kündigte zudem an, möglicherweise ein achtes Merkmal in die kommende CPR-Fassung aufzunehmen. Hierbei gehe es um die Ausweitung der Sicherheits- und Gesundheitsaspekte und um die Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus. Ebenso stünden neue Aspekte bei der Bewertung der Nachhaltigkeit und neue Klassen beziehungsweise Schwellenwerte in diesen Bereichen im Fokus. Weitere Informationen zur Arbeit der Deutschen Bauchemie finden Interessierte unter www.deutsche-bauchemie.de.

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