Vergaberecht und elektronische Ausschreibung

Preisspiegel per Knopfdruck erstellen

Ludwigsfelde (ABZ). – Seit Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen beim Vergabeverfahren grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen. Das ergibt sich aus § 97 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB und § 9 Absatz 1 der Vergabeverordnung (VgV). Die elektronische Beschaffung (eVergabe) erlaubt es, Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abzuwickeln. Dafür hat sich das GAEB-Format (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) in der Praxis durchgesetzt, meint der Softwareentwickler und Dienstleister im Bauwesen T&T Datentechnik GmbH, der Software im Bereich GAEB-Datenaustausch entwickelt. Die Bieter können sich die Ausschreibungsunterlagen herunterladen, in ihrer eigenen GAEB-Software bearbeiten und das verpreiste Angebot dann wieder hochladen, beschreibt das Unternehmen.

Zu einem festgelegten Zeitpunkt kann der Auftraggeber dann die Angebote einsehen und herunterladen. "Und wenn alle Angebote im GAEB-Format vorliegen, bedarf es nur eines einzigen Knopfdrucks zum Erstellen eines ausführlichen Preisspiegels", so die T&T Datentechnik GmbH.

Wenn der Bieter keine eigene GAEB-Software hat, kann der Auftraggeber mit der von der T&T Datentechnik GmbH entwickelten Software "GAEB-Konverter" bei der Erstellung seiner GAEB-Ausschreibung zusätzlich eine Vergabe-Lizenzdatei anlegen und das Ganze als Zip-Archiv speichern. Damit wird eine Zip-Datei erstellt, die die GAEB-Ausschreibung und die Vergabelizenz beinhaltet. Beide Dateien werden in Form der Zip-Datei auf die Plattform für die Bieter zur Verfügung gestellt. Die Bieter laden sich die kompletten Unterlagen herunter und installieren sich zusätzlich die Software "GAEB-Konverter". Diese kann im Downloadbereich der Webseite www.gaeb-tools.de heruntergeladen werden. Mit Hilfe der Vergabelizenzdatei wird die Software für drei Monate zum Bearbeiten dieser Ausschreibung kostenlos aktiviert.

So kann der Bieter die GAEB-Ausschreibung verpreisen und sein Angebot wieder auf die Plattform hochladen. Wenn der Auftraggeber zusammen mit der Ausschreibung dem Bieter eine Möglichkeit gibt, wie er die GAEB-Datei bearbeiten kann, so darf der Auftraggeber die Rückgabe des Angebotes im GAEB-Format von den Bietern verlangen.

Der Auftraggeber kann dann einfach einen Preisspiegel erstellen und damit alle Bieter-Angebote vergleichen.

Wer mehr über die elektronische Vergabe, das Vergaberecht und den GAEB-Standard erfahren möchte, kann an einem Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs der T&T Datentechnik GmbH teilnehmen. Der nächste Kurs findet am Freitag, 9. Oktober 2020, von 9 bis 12 Uhr statt. Interessierte Unternehmen können sich telefonisch unter der Nummer 0 33 78/2 02 79-11 an oder per Mail an die Adresse info@t-t.de anmelden.

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