1000-Meter-Abstand zu Windrädern

Bauordnung geändert

Dresden (dpa). – Der Landtag hat die sächsische Bauordnung geändert und dabei den 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht, oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll. Mit der Regelung will Sachsen erreichen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können. Die Linken stimmten gegen die Änderung der Bauordnung, die AfD enthielt sich. Linke-Politiker Marco Böhme zeigte sich "fassungslos". Es gehe darum, von fossilen Rohstoffen unabhängig zu werden und erneuerbare Energie stärker zu nutzen. CDU, Grüne und SPD würden mit ihrer Entscheidung den Stopp des Windenergie-Ausbaus zementieren. So ließe sich das Ziel der Bundesregierung – 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen – nicht erfüllen. Bei dem Mindestabstand würden mehr als 90 Prozent der sächsischen Planungsfläche für die Nutzung der Windkraft wegfallen. Wegen des Bestandsschutzes könne die Bundesregierung die Abstandsregel nicht mehr kippen.

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