bvse begrüßt Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz

Kartellamt wird nun Behörde "mit Biss"

Bonn (ABZ). – Der Bundestag hat vor Kurzem der 11. Novelle des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes (GWB) zugestimmt. Ziel der Novelle ist es laut Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können.
Baupolitik
Ein Schild mit Bundesadler hängt vor dem Bundeskartellamt in Bonn. Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher sollen nach der Gesetzesnovelle besser abgestellt werden können.

Die Novelle bietet aus unserer Sicht dem Bundeskartellamt deutlich mehr Möglichkeiten, um der Entstehung von Monopol- und Oligopolstrukturen entgegenzuwirken", erklärt dazu Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Die Sektoruntersuchung dient laut Verband dazu, die Marktverhältnisse in einer bestimmten Branche zu untersuchen. Sie war bisher die Grundlage dafür, im Anschluss einzelne Verfahren gegen Unternehmen durchführen zu können, soweit diese nachweislich einen Kartellrechtsverstoß begangen haben.

"Die GWB-Novelle macht aus dem Bundeskartellamt jetzt eine Wettbewerbsbehörde mit Biss, denn sie erhält einen völlig neuen Instrumentenkasten, um gegen Störungen des Wettbewerbs vorzugehen", erklärt Rehbock. Die im neuen GWB festgelegten Prüfkriterien, wie zum Beispiel die Anzahl, Größe, Finanzkraft und Umsätze der im betroffenen Sektor tätigen Unternehmen sowie ihre Verflechtungen untereinander, seien geeignet um festzustellen, ob durch bestimmte Vertragspraktiken, oder weil ein Oligopol vorliege, oder aufgrund eines besonders marktmächtigen Unternehmen der Wettbewerb gestört sei.

Das Amt könne nun eigenständig sogenannte Abhilfemaßnahmen anordnen, wenn die Sektoruntersuchung Wettbewerbsprobleme erkannt habe. Dies könne auch Unternehmen betreffen, denen keine konkrete rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise nachgewiesen werden könne.

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