Gut vorbereitet in den Sommer starten
Mit Berufsgenossenschaft der Hitze trotzen
"Natürliche UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs. Schon jetzt ist die Hauterkrankung die zweithäufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG Bau. Trotzdem wird die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung noch immer unterschätzt", sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der BG Bau.
Und weiter: "Dass die Sonne nur schädigt, wenn es heiß ist, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Schon jetzt ist für die Haut eine kritische Zeit. Nach einem grauen Winter treibt es die Menschen häufiger ins Freie, doch auch im April ist die Sonne oft schon so kräftig, dass die Haut dadurch Schaden nimmt. Exponierte Stellen, wie Stirn, Ohren oder der Nacken sind besonders gefährdet. Dabei können sie schon mit einfachen Mitteln geschützt werden."
Unternehmen können laut Berufsgenossenschaft ihre Beschäftigten mit unterschiedlichen Maßnahmen vor der Gefährdung durch UV-Strahlung schützen. Eine wichtige Rolle bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen spielt der UV-Index.
Bereits ab UV-Index 3 sollte die Haut vor UV-Strahlung geschützt werden. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen TOP-Prinzip. Demnach müssen zunächst technische Maßnahmen eingesetzt werden, dann folgen organisatorische Schutzmaßnahmen. Reichen technische und organisatorische Elemente zum Schutz der Beschäftigten nicht aus, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Technische Maßnahmen, um Sonnenbestrahlung zu vermeiden, sind etwa Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Arbeitsmittel zur Verschattung.
Organisatorische Maßnahmen vermeiden, wenn es möglich ist laut BG Bau, dass Beschäftigte Tätigkeiten in den Monaten März bis Oktober im Freien ausführen, wenn die UV-Strahlung der Sonne besonders intensiv ist.
So könnten Arbeiten im Freien bereits früh am Morgen starten oder vorbereitende Tätigkeiten ins Gebäudeinnere verlegt werden.
Persönliche Maßnahmen sind zum Beispiel der Schutz mit langer Kleidung, einer Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, einer geeigneten Sonnenbrille und die Verwendung von wasserfester UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30), an den Stellen, die nicht bedeckt werden können, betont die Berufsgenossenschaft.