Produkthaftung im Rahmen des Bauordnungsrechts
Neckargemünd (ABZ). – Um Verantwortlichkeiten und Produkthaftung im Rahmen des neuen Bauordnungsrechts und Werkvertragsrechts geht es in einem Seminar des internationalen Vereins natureplus am 1. März in Neckargemünd. Das Seminar im Rahmen der Reihe "Neckargemünder Gespräche" wendet sich an Architekten und Planungsverantwortliche.
Die beiden Referenten, Architekt Volker Auch-Schwelk und Rechtsanwältin Elke Schmitz, klären z. B. die Verantwortung für die "richtige Wahl" von Bauprodukten, den Wegfall der Brauchbarkeitsvermutung und die Aussagekraft der Leistungserklärung eines Herstellers. Ebenfalls Thema sind die Prüf-, Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten sowie die werkvertraglichen Pflichten von Auftraggebern und Planern in der Bauausführung und Objektüberwachung. Nicht zuletzt geht es um die Haftung von Herstellern und die Produkthaftung. Anmeldungen sind unter www.natureplus.org möglich.