Stützen aus Brettschichtholz

Jetzt auch nach Eurocode 5 zu berechnen

WUPPERTAL (ABZ). - Schon seit 1984 verfügt die Studiengemeinschaft Holzleimbau e. V. über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, nach der Stützen aus Brettschichtholz unmittelbar in Fundamente aus Stahlbeton eingespannt werden dürfen. Weitere Verbindungsmittel werden nicht benötigt. Im Einspannbereich schützt eine bewehrte Beschichtung aus Epoxidharz die Bauteile wirkungsvoll vor Feuchtigkeit.

Die Anwendung dieser Bauweise war zunächst auf einige Typen von Konstruktionen begrenzt. Nachdem sie sich jedoch über Jahrzehnte hinweg bewährt hat, nachdem außerdem weitere Forschungsergebnisse zu der Bauweise vorliegen, dürfen die Stützen in allen üblichen Konstruktionen des Hochbaus eingesetzt werden.

Nach neuen Berechnungsverfahren können die Stützen aus Brettschichtholz jetzt wirtschaftlicher, das heißt mit kleineren Fundamenten aus Stahlbeton als bisher, gebaut werden.

Die letzte Neuerung: Seit Mitte 2011 dürfen die Stützen auch nach der europäischen Bemessungsnorm im Holzbau, dem Eurocode 5 aus dem Dezember 2010, berechnet werden. Das erlaubt die aktuelle bauaufsichtliche Zulassung als eine der ersten im Holzbau. Sie ist somit rechtzeitig auf dem neuesten Stand; denn ab Juli 2012 soll der Eurocode 5 nach dem Willen der Bauaufsicht die einzige für die Bemessung im Holzbau maßgebende Norm sein.

Die ausführenden Firmen müssen Mitglieder der Studiengemeinschaft Holzleimbau e. V. sein. Sie müssen zudem über eine Leimgenehmigung zur Herstellung von Brettschichtholz verfügen.

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